Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-12-05
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-12-05
Wortprotokoll
Herr Freysinger, ich glaube, der absurdeste Sozialarbeiter, der mir je begegnet ist, das sind Sie, allerdings im Gewand des Walliser Gymnasiallehrers und ein bisschen beredter als der Durchschnitt. Was Sie aber heute verkündet haben, ist reines Sozialarbeitertum par excellence. Sie meinen nämlich, der Staat könne über Sozialarbeiter gewissermassen das Verhalten der Einzelnen steuern. Mögen wir zur Kenntnis nehmen, in welchem Boot Sie sich letztlich am wohlsten fühlen.
Das ist es: Hier wird immer noch so getan, als hätten wir Mittel, die Verhaltensweisen der Einzelnen, deren Komplexität und Undurchschaubarkeit zunehmen, über das Strafrecht zu steuern. Es ist nicht entschieden, ob der Begriff der Liberalität in einer Gesellschaft unterschiedlicher Funktionssysteme [PAGE 1807] überhaupt noch Sinn macht. Wenn er aber Sinn macht, dann macht er es in Bezug auf diese Debatte. Denn hier geht es nicht darum, ob Haschisch, Hanf usw. mehr oder weniger schädlich sind. Hier geht es nicht darum, ob die Jugend geschützt wird oder nicht. Hier geht es vielmehr primär darum, ob wir in Bezug auf das Konsumverhalten von Jung und Alt das Strafrecht weiterhin als geeignetes Steuerungsmittel ansehen. Genau dies ist zu negieren. In diesem Sinne sind auch der Diskurs über die Straffreiheit respektive über das Herausnehmen von Konsum, Besitz und Weitergabe von Haschisch aus dem Strafrecht und die Frage des Jugendschutzes zu entkoppeln, weil sie eben nichts miteinander zu tun haben. Die grosse Illusion der Revision des Schweizerischen Straf- respektive des Betäubungsmittelgesetzes von 1974 war ja, zu meinen, das Strafrecht sei diesbezüglich ein geeignetes Instrument. Es ist kläglich gescheitert.
Was erleben wir denn heute? Wir haben ein Strafrecht; es wird halb angewandt, halb nicht; wir haben gewissermassen einen Dunstkreis der Unklarheit, was wiederum Rechtsungleichheit evoziert. Heute kann es nur darum gehen, diesen absurden Zustand endgültig zu beendigen und zu sagen: Das Betäubungsmittelproblem muss von der Verknüpfung mit dem Strafrecht befreit werden.
Ich glaube, ich war einer der ersten Parlamentarier, die in der Schweiz einen Vorstoss zur Freigabe von Haschisch eingereicht hatten. Das war Mitte der Achtzigerjahre. 1989 wurde im Zürcher Kantonsrat ein Postulat von mir angenommen - damals übrigens unterstützt von der freisinnigen Fraktion -, das die gänzliche Herausnahme von Besitz und Konsum aller Drogen aus dem Betäubungsmittelgesetz forderte. In den Neunzigerjahren schien es, als setze sich diese Linie durch, als werde sie zu einem neuen möglichen Konsens. Und heute haben wir zu konstatieren, dass Ende der Neunzigerjahre und in den Jahren nach 2000 ein eigentlicher Backlash vor sich ging. Dieser Backlash war nur möglich, weil wiederum eine unselige Verknüpfung zwischen Jugendschutz und Strafrecht vorgenommen wurde, weil Leute wie Frau Humbel auf den Plan traten und meinten, uns immer noch verkünden zu müssen, man dürfe Haschisch usw. nicht aus dem Strafrecht herausnehmen, weil der Jugendschutz sonst nicht funktioniere. Als ob der Jugendschutz heute funktionieren würde! Sie müssen doch endlich einsehen, dass Sie Bankrott gemacht haben, dass der Jugendschutz mit Ihrer Strafpolitik nämlich kein My weitergekommen ist!
Befreien wir uns also von Schimären, empfehlen wir diese Initiative zur Annahme! Ich würde auch dem Initiativkomitee raten, diese Entkoppelung zwischen Jugendschutz und der Frage des Strafrechtes ein bisschen klarer vorzunehmen. Und ich würde Ihnen allen empfehlen, ein bisschen nüchterner zu sein gegenüber dem grossen Präventionsgerede. Stellen wir fest: In einer komplexen Gesellschaft steuern sich die Systeme selbst, und in einem gewissen Sinne tun dies auch die Menschen!