Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-12-10
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-12-10
Wortprotokoll
Das Bundesamt für Umwelt hat die eingegangenen Gesuche eingehend geprüft und beurteilt. Es hat zu diesem Zweck die Gesuche allen potenziell betroffenen Fachstellen in Bund und Kanton zur Stellungnahme zugestellt. Alle Fachstellen sind zum Schluss gekommen, dass die Gesuche unter strengen Auflagen bewilligt werden können, weil sie keine Gefährdung für Mensch, Tier und Umwelt bedeuten. Dieser Schluss basiert auf folgenden Erkenntnissen: Mit den verfügten Sicherheitsmassnahmen kann eine unbeabsichtigte Ausbreitung nach dem heutigen Stand des Wissens ausgeschlossen werden. Allergische und toxische Effekte für den Menschen wurden von den zuständigen Fachstellen abgeklärt. Die Beurteilung hat ergeben, dass diesbezüglich die Risiken nicht grösser sind als bei gewöhnlichem Weizen. Die neuen Eigenschaften der Versuchspflanzen kommen natürlicherweise in Weizen und Gerste vor und sind deshalb bereits in dieser Form in der Natur vorhanden. Mit der gentechnischen Veränderung wird somit kein neuer ökologischer Kontext geschaffen.
Mit dem Versuch soll geprüft werden, wie sich die Pflanzen in der Umwelt verhalten, insbesondere, wie resistent sie gegenüber Pilzen sind. Die angestrebten Erkenntnisse können die Gesuchsteller nur durch Freilandversuche gewinnen. Damit sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung gemäss Gentechnikgesetz erfüllt.
Gegen den Entscheid des Amtes ist beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingegangen. Das Verfahren ist immer noch hängig.