Hutter Markus · Nationalrat · 2007-12-10
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-10
Wortprotokoll
Das Postulat 07.3778 der Finanzkommission will den Bundesrat beauftragen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen zu den missbräuchlichen Abrechnungen von Diensttagen beim Zivilschutz, wie sie gemäss Presseberichten in einzelnen Gemeinden vorgekommen sind. Der Bericht soll Antworten geben auf Fragen nach dem Ausmass der missbräuchlichen Abrechnungen, nach den Gründen, wieso dies überhaupt möglich war, und nach dem möglichen finanziellen Schaden für den Bund. Beantworten soll er schliesslich auch die Frage, ob sich Änderungen bei den Rechtsgrundlagen aufdrängen, damit solche Vorkommnisse in Zukunft nicht mehr möglich sind.
In einigen Gemeinden ist es gemäss Presseberichten bei der Abrechnung von beim Zivilschutz geleisteten Tagen zu Unregelmässigkeiten gekommen. In einzelnen Fällen wurden bis 300 Diensttage pro Jahr und Person abgerechnet. Zu Schaden gekommen ist dabei die Sozialversicherung der Erwerbsersatzordnung, weil über sie unrechtmässig zu viele Diensttage abgerechnet wurden. Profitiert haben zum Teil Gemeinden, die ihre Kosten auf den Bund abwälzen konnten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen erste Abrechnungen von Zivilschutz-Diensttagen aus den Jahren 2002-2005 überprüft. Das volle Ausmass der Rückforderungen ist deshalb noch nicht abschätzbar. Derzeit laufen in verschiedenen Gemeinden und Kantonen noch Untersuchungen. Es stehen aber Rückforderungszahlungen von schätzungsweise über 4 Millionen Franken im Raum. Diese Vorkommnisse werfen Fragen auf, welche der Bundesrat zuhanden des Parlamentes in einem Bericht beantworten soll.
Der Bundesrat nimmt Stellung zu diesem Postulat, und er führt aus, dass aufgrund der Erhebungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz grundsätzlich verschiedene Punkte festgestellt worden sind, nämlich:
1. In den letzten Jahren wurde die Obergrenze für die jährlichen Wiederholungskurstage weit überschritten - dieser Missstand wird hier ebenfalls festgestellt.
2. Für Gemeinschaftseinsätze auf kantonaler oder kommunaler Ebene liegt die erforderliche Bewilligung teils nicht vor.
3. Die Voraussetzungen gemäss Gesetz wurden von der gemäss kantonalem Recht für die Bewilligung von Gemeinschaftseinsätzen auf kantonaler und kommunaler Ebene zuständigen Stelle zu extensiv ausgelegt.
Es sind hier also ganz klar ungerechtfertigte Zahlungen erfolgt. Wir sind natürlich vonseiten der Finanzkommission mit dem Bundesrat einverstanden und unterstützen diese Aufdeckung, diese Beurteilung und diese Feststellungen. Wir sind aber der Meinung, dass hier noch weiter geprüft werden muss, insbesondere, was die Jahre 2006 und 2007 betrifft, welche hier noch nicht erfasst sind. Zudem teilen wir die Meinung des Bundesrates nicht ganz, wenn er schreibt, dass für den Bund kein Schaden entstanden sei, denn immerhin mussten zwei Bundesämter mit einer doch relativ grossen Zahl von Mitarbeitenden diese Überprüfungen vornehmen.
Die Finanzkommission ist deshalb einstimmig der Ansicht, dass die erforderlichen Massnahmen noch nicht getroffen sind und wir deshalb einen Bericht wollen; in diesem Sinn sehen wir weiteren Handlungsbedarf. Es geht auch darum, dass der Zivilschutz selbst und natürlich auch die Öffentlichkeit diesen Bericht brauchen und dass die bereits getätigten Überprüfungen für die Jahre 2002-2005 als Grundlage dienen sollen. Es wurde hier eine Sozialversicherung betrogen, und wir haben ein Recht darauf, einen Bericht über die missbräuchlichen Abrechnungen unter Einbezug der aktuell verfügbaren Daten zu erhalten.
Deshalb empfehle ich Ihnen namens der einstimmigen Finanzkommission die Annahme dieses Postulates.