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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-12-11

Wortprotokoll

Ich äussere mich zu allen vier Positionen und beginne mit der Förderung der Ausbildung von jungen Auslandschweizern in den Schweizer Schulen im Ausland.

Natürlich ist dieser Bereich ein Sympathieträger für unser Land; ich glaube, da sind wir uns einig. Diese Schulen haben mehrere Finanzquellen, eine davon ist der Bund, andere sind die Patronate der Kantone - hinter jeder dieser Schweizer Schulen im Ausland steht ein Kanton -, und in der Regel gibt es auch lokal gewisse Finanzquellen; ich habe das teilweise selber verfolgen können. Man muss zur Charakterisierung dieser Schulen aber sagen, dass es erstens eben deutschschweizerische Schulen sind, es sind also eigentlich deutschsprachige Schulen und nicht Auslandschweizerschulen für alle Kulturbereiche; das ist ein Thema, das man einmal ansehen muss. Ferner ist es so, dass in einzelnen dieser Schulen die Mehrheit der Schüler eben gar keine Schweizer sind oder nicht mehr sind, wie das früher war, sondern Einheimische; das ist ein zweites Charakteristikum, das man anschauen muss. Das führt dazu, dass der Bundesrat hier gewillt ist, ein Konzept zur Finanzierung zu machen. Daher muss man einmal diese Schulen hinterfragen; daher sind wir der Meinung, wir sollten jetzt nicht kürzen und nicht aufstocken, sondern den Betrag sprechen, den der Bundesrat Ihnen vorschlägt. Wir werden das Thema damit nicht beenden, sondern es wird wieder kommen. Es ist ja schon ein gewisser Dauerbrenner geworden; es war übrigens schon bei 20 Millionen Franken ein Dauerbrenner, weil hier natürlich jede Summe in gewisser Weise den Kern der Willkür beinhaltet.

Ich äussere mich nun zum Bundesamt für Kultur, zur Förderung der Filme. Wir haben hier mit der Budgetbotschaft auf einen Zahlungsrahmen von 95 Millionen Franken für die Filmförderung 2008-2011 hingewiesen. Ein solcher Zahlungsrahmen für die Filmförderung sollte dem Departement zur Verfügung stehen. Nun hat aber der Bundesrat für das Budget 2008 diesen Kredit bewusst nicht ausgenützt und nicht um die 2,2 Millionen Franken aufgestockt, welche der Zahlungsrahmen durchaus noch erlaubt hätte. Das ist im Zusammenhang mit der Abbauvorgabe zu sehen, mit diesen 350 Millionen Franken, von denen ich beim Eintreten gesprochen habe; das war ein Teil der Aufgabenüberprüfung. Wenn Sie jetzt diesen Betrag wieder aufstocken, wäre das eine Privilegierung dieses Bereiches gegenüber anderen Bereichen, die eben auch zum Erreichen dieser Abbauvorgabe beigetragen haben. Deshalb bitte ich Sie, hier an der Vorgabe des Bundesrates festzuhalten.

Ich äussere mich nun zu der Position "Bildende Kunst". Hier ist unter anderem eine Unterstützung von Wettbewerben vorgesehen, und solche Wettbewerbe sind eine wichtige Plattform für junge Künstler. Wenn sie Wettbewerbe gewinnen, ist das für die Künstler wie ein Zugang zum Kunstmarkt, es ist ein Zugang zu Messen, eben zum Markt, von dem sie ja zum Teil leben, leben müssen. Das ist in der Schweiz insofern wichtig, als wir ja keine Nationalgalerie haben, sodass der Bund junge Künstler auf andere Weise fördern kann.

Ich äussere mich abschliessend zur Position "Angewandte Kunst". Hier verteilt sich der Betrag auf folgende Bereiche: Wir haben 1,3 Millionen Franken für die Fotostiftung Schweiz vorgesehen, die sich in Winterthur befindet; 750 000 Franken sind für die Unterstützung von Institutionen im Interesse der Schweizer Fotografie gedacht, 1,4 Millionen Franken für die Förderung des Designs in der Schweiz. Wenn Sie diesen Kredit, den wir schon gekürzt haben, noch um 1 Million Franken mehr kürzen, müsste auf die Förderung des Designs verzichtet werden, und der Wettbewerb könnte entsprechend nicht mehr durchgeführt werden. Das wäre eine Verarmung dieses Bereiches, weshalb der Bundesrat Sie auch hier bittet, dem Antrag der Mehrheit bzw. dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

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