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Marti Werner · Nationalrat · 2007-12-13

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-13

Wortprotokoll

Ich kann für mich in Anspruch nehmen, dass ich sehr selten Anträge auf Erhöhung des Budgets stelle. Hier mache ich das. Ich stelle Ihnen den Antrag auf eine geringfügige Erhöhung des Budgets, und ich bin der festen Überzeugung, dass der Rat diesem Antrag folgen sollte. Weshalb?

Mein Antrag stützt sich nämlich auf den Bericht des UVEK, des zuständigen Departementes, über die Sicherstellung des Aufgabenvollzugs im Bereich der Zivilluftfahrt. Hier hat das Departement auftragsgemäss eine Analyse des Finanzbedarfs gemacht, der notwendig ist, um die Sicherheit in der Luft zu gewährleisten. Im Rahmen dieses Berichtes ist das Departement zum Schluss gekommen, dass insgesamt eine Aufstockung um 44 Stellen notwendig ist. Ich zitiere Ihnen [PAGE 1913] hier die Schlussfolgerungen auf Seite 7 dieses Berichtes: "Eine Analyse des Aufgabenportfolios des Bundesamtes für Zivilluftfahrt hat ergeben, dass das Amt mit den heute verfügbaren personellen Ressourcen nicht in der Lage ist, die ihm im Interesse der Luftfahrtindustrie und insbesondere der Luftfahrtsicherheit übertragenen Aufgaben gemäss den nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben vollständig zu erfüllen." Die Studie zeigt auf, dass dazu eine Personalaufstockung um insgesamt 44 Stellen notwendig ist. Der Bundesrat hatte Kenntnis von diesem Bericht und hat nicht festgestellt, dass diese Angaben nicht richtig wären, sondern er anerkennt, dass diese Massnahmen getroffen werden müssen. Gleichwohl hat der Bundesrat nur ungenügend gehandelt. Er hat lediglich eine erste Tranche bewilligt und eine entsprechende Aufstockung gemacht.

Hiermit beantragt Ihnen nun die Minderheit eine Aufstockung, damit diese Sicherheitsstandards eingehalten werden können. Der Bundesrat hat das nicht gemacht, mit der Begründung, dass über eine allfällige weitere Aufstockung des Personal- und Sachaufwands für den Bereich Sicherheit erst im Rahmen der Revision des Luftfahrtgesetzes entschieden werden müsse, weil man damit zuerst die gesetzliche Grundlage schaffen könne, um dann die Einnahmen zu generieren, um diese Sicherheitsaufgabe zu erfüllen. Ich denke, das ist eines Staates, wie wir ihn haben, unwürdig. Stellen Sie sich vor, in einem Drittweltland würde man gewisse Sicherheitsvorkehrungen nicht treffen mit der Begründung, es fehle jetzt noch das Geld, man müsse es zuerst hereinholen, und wenn man es dann habe, dann mache man die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen.

Die notwendige Sicherheit muss gewährleistet werden. Damit das gemacht werden kann, müssen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Stellen Sie sich vor, dass wir das heute nicht machen, und es ereignet sich ein Unfall! Abgesehen davon, dass es Opfer geben könnte, wäre das für das Ansehen der Schweiz verheerend, und es würde bedeutend mehr kosten als die geringfügige Aufstockung des Kredites, die ich Ihnen beantrage.