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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-12-13

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-12-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, den Minderheitsantrag abzulehnen, und zwar mit zwei Begründungen: Erstens passt uns die Kompensation bei der Betriebshilfe im Bundesamt für Landwirtschaft nicht. Es sind zwei Dinge, die man so nicht kombinieren sollte, weil Versuchungen und Gefahren entstehen: Wenn sich so etwas etabliert, bekommt es dann plötzlich grössere Dimensionen. Wenn man kompensiert, muss man sich das immer gut überlegen. Zweitens ist es so, dass es hier ja eine Kann-Formulierung gibt, und diese Kann-Formulierung besagt, dass man vier nationalen Konsumentenorganisationen unter gewissen Bedingungen Unterstützung gewähren kann. Das wird ja seit 1988 auch getan. Diese Unterstützung ist von 440 000 Franken im Jahr 2000 auf heute immerhin 715 000 Franken gesteigert worden; das ist eine markante Erhöhung des Budgets. Wir respektieren selbstverständlich die wichtige Aufgabe dieser Konsumentenorganisationen, aber man sollte im Rahmen der Sicherheit und der Kompaktheit des Budgets eine solche Kompensation nicht vornehmen.

Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, wie gesagt, den Minderheitsantrag abzulehnen.