Müller Philipp · Nationalrat · 2007-12-17
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-17
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, nochmals darzulegen, für wen das vorliegende Zwangsanwendungsgesetz eigentlich gilt. Es sind die Organe des Bundes und die kantonalen Vollzugsorgane, soweit sie im Bereich des Ausländerrechtes oder im Auftrag des Bundes tätig sind. Das bedeutet, dass der Taser in der Schweiz in vielen Kantonen bereits heute eingesetzt wird, und zwar unabhängig davon, ob wir nun im vorliegenden Gesetzentwurf den Taser zulassen oder nicht. Da stellt sich doch die Frage, warum für den Bereich des Zwangsanwendungsgesetzes nicht tauglich sein soll, was bei vielen kantonalen Polizeieinheiten bereits vorhanden ist.
Auch in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg wurde der Taser im Jahre 2004 als Ersatz für die Schusswaffen beschafft. Jeder Einsatzberechtigte in Lenzburg ist daran ausgebildet und wird jährlich nachinstruiert. Zudem hat jeder die Selbsterfahrung hinter sich; das heisst, jeder Einsatzberechtigte in Lenzburg wurde selber beschossen. Man kann dies auf den einfachen Nenner bringen: Die Schusswaffen werden, zumindest in Lenzburg, durch den Taser ersetzt, und zwar mit den besten Erfahrungen.
Die Meldungen über tödlich verlaufene Einsätze von Elektroschockgeräten in Kanada und den USA werden von der Schweizerischen Polizeitechnischen Kommission analysiert. In der Schweiz wurden bis anhin zwanzig Einsätze gemeldet. Alle sind erfolgreich und ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen verlaufen. Gemäss der Schweizerischen Polizeitechnischen Kommission ist der Taser in der Regel sogar weniger problematisch als ein Pfefferspray. Gegen Letzteren reagieren gewisse Personen vermindert bis gar nicht, andere mit anhaltenden Atemproblemen. Weiter lässt die Schweizerische Polizeitechnische Kommission verlauten, dass es fraglich sei, ob die Elektroschocks für die gemeldeten Todesfälle aus den USA und Kanada direkt verantwortlich gemacht werden könnten. Es müsste der gesamte Einsatz analysiert werden. Oft würden getaserte Personen zu heftig zu Boden gedrückt, um ihnen Handschellen anzulegen. Dabei entstehe, so die Kommission, die Gefahr eines sogenannten lagebedingten Erstickungstodes.
Dass dies nicht aus der Luft gegriffen ist, belegt auch der Polizeieinsatz vom 11. September 2007 in Fislisbach, bei dem ein Mann gestorben ist, weil zwei Beamte dem auf dem Bauch liegenden Mann die auf dem Rücken liegenden Hände mit Handschellen fesseln wollten. Das Opfer erlitt einen akuten Sauerstoffmangel und erstickte. In diesem Fall wurde kein Taser eingesetzt. Das Gerät hätte dem sich heftig wehrenden Mann bei klugem Einsatz aber das Leben retten können.
Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen daher, der Kommissionsmehrheit zu folgen.