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Stahl Jürg · Nationalrat · 2007-12-17

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-17

Wortprotokoll

Die zweite Differenz in der Vorlage 2 wurde ebenfalls vom Ständerat aufrechterhalten und bezieht sich auf den Zeitpunkt der Einführung bzw. des Inkrafttretens.

Am 4. Oktober machte der Nationalrat - damals noch in der alten Zusammensetzung - mit FDP, Teilen der CVP und SVP einen Vorschlag für die an die Einführung von Fallpauschalen gekoppelte Inkraftsetzung und hiess diesen gut. Mit meinem Minderheitsantrag will ich an dieser umsetzbaren Fassung des Nationalrates festhalten, und ich bitte Sie, dies auch zu tun. Denn der vom Ständerat auf den 1. Januar 2011 vorgezogene Zeitpunkt der Einführung ist in der Praxis kaum umsetzbar. Auf der einen Seite sind dann die Fallpauschalen, welche ja zentrales Element der Vorlage 1 sind, noch nicht flächendeckend in der Schweiz eingeführt, und auf der anderen Seite braucht es für die technische Umsetzung bei den Krankenkassen noch Anpassungen. Es macht aber keinen Sinn, die Anpassungen ein Jahr vor der Einführung der Fallpauschalen zu realisieren, um dann 2012 bei der flächendeckenden Einführung der Fallpauschalen nochmals anpassen zu müssen.

Sie müssen sich im Klaren sein: Es geht hier um eine Umverteilungssumme von heute über 1,2 Milliarden Franken. Mit der Verfeinerung, welche Sie gutgeheissen haben, wird sie noch höher sein - erste Berechnungen zeigen eine Umverteilungssumme von 2 Milliarden Franken. Bitte lassen Sie den Akteuren, und da meine ich nicht explizit die Krankenversicherer, sondern auch die Verwaltung, die notwendige Zeit, um die konkreten Umsetzungs- und Ausführungsbestimmungen auszuarbeiten. Im Übrigen haben Teile des Ständerates den Wunsch geäussert, diesen wirklich frühen Zeitpunkt von 2011 nochmals in unserer Kommission überdenken zu lassen. Die Kommissionssitzung begann um 6 Uhr 30, und wir vollzogen da offensichtlich nicht alle richtig den Prozess des Überdenkens, darum ist meine ursprünglich erfolgreiche Variante vom 4. Oktober eben zu einer Minderheitsvariante geworden.

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen. Allenfalls, wenn diese wider Erwarten abgelehnt wird, bitte ich Sie, die Einführung auf den 1. Januar 2012 festzulegen. Das wäre dann gekoppelt an die Einführung von Fallpauschalen. Das ist ein Eventualantrag, welcher nur zum Tragen kommt, wenn meine Minderheit unterliegt.