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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-18

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-18

Wortprotokoll

Insofern hat Herr Vischer Recht: Wenn es um Datenbanken, Informationssysteme usw. geht, muss der freie Bürger aufpassen. Bei diesem Gesetz geht es aber nicht darum, dass wir eine neue Datenbank schaffen und Neues sammeln würden. Mit diesem Gesetz wird keine neue Datenbank geschaffen. Das Gesetz über die polizeilichen Informationssysteme bezweckt die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für Polizeidatenbanken, allerdings nur für einen Teil, das ist vielleicht der Schönheitsfehler.

Sie müssen aber sehen: Das Ganze ist ein Prozess, das Ziel ist es ja, ein einheitliches eidgenössisches Polizeigesetz zu haben, und da braucht es gewisse Vorstufen. Jetzt schaffen wir die einheitliche Rechtsgrundlage für verschiedene Datenbanken. Zusammen mit dem den Räten zurzeit ebenfalls vorliegenden Zwangsanwendungsgesetz - ich gehe mal davon aus, dass Sie am Freitag die Schlussabstimmung über dieses durchführen werden - bildet diese Rechtsgrundlage eben die Voraussetzung für die zweite Erneuerungsetappe. Ich habe in meiner Eigenschaft als Vorsteher des EJPD das Bundesamt für Polizei mit der Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zur Schaffung eines Polizeigesetzes zu beauftragen. Ich darf diesbezüglich auf die Antwort auf die Interpellation Banga vom 21. Juni 2006 (06.3285) verweisen.

Für welche Datenbanken ist dieses Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme eine einheitliche Rechtsgrundlage? Wir haben viele Datenbanken, das müssen Sie wissen. Diese verschiedenen Datenbanken laufen unabhängig voneinander, und das ist nicht sehr nützlich. Wir haben Ripol, "recherches informatisées de police", wir haben Ipas, das ist das Informationssystem betreffend Personen und Aktenverwaltungssysteme, und wir haben Janus, das ist die Vorfelddatenbank der Bundeskriminalpolizei. All diese Datenbanken werden mit diesem Gesetz erfasst. Nicht erfasst werden das Isis - das ist das Staatsschutz-Informationssystem - und die Geldwäschereidatenbank Gewa. Das ist die Situation. Ziel ist es, alle Datenbanken auf eine rechtssystematisch vereinheitlichte und transparente Rechtsgrundlage zu stellen. Das ist natürlich eine trockene, juristisch-technische Arbeit, aber sie wird dazu führen, dass man das Ganze handhaben kann. Vom Datenschutz her ist auch Folgendes wichtig: Wenn Sie viele Datenbanken mit ganz verschiedenen Benutzern haben, haben Sie es auch schwer, diese Daten zu schützen.

Das Informationssystem verbindet die Datenbanken der Bundeskriminalpolizei, die jetzt verwendet werden; wir schaffen also keine neuen Datenbanken. Die Kantone forderten den Index zur Vereinfachung der Amtshilfe; das ist verständlich. Wenn Sie so viele Datenbanken haben, wird es ausserordentlich umständlich, diesen Index zu benutzen. Der Index als Verzeichnis ist im Ipas bereits vorgesehen; darüber haben wir ja schon diskutiert. Bei dieser Vorlage ist grosser Wert auf den Datenschutz gelegt worden. Wenn man weiter geht, ist das System praktisch nicht mehr benützbar. Wenn man den Datenschutz stärker lockern will - was ja namentlich von den Benutzern gefordert wird -, kommen wir in heikle Situationen, in denen unter dem Vorwand polizeilicher Arbeit auch in die Intimität der Bürger eingegriffen wird. Hier müssen wir die Daten schützen, deshalb ist ein Mittelweg eingeschlagen worden.

Ich verweise auch auf den polizeilichen Informationsfluss, der aufgrund der Mitwirkung der Schweiz im Schengen-Raum und bei Europol anfällt. Dem Schengen-Vertrag wurde zugestimmt, und da gibt es dann ganz andere und auch neue Datenbanken, die miteinander verbunden sind. Da müssen wir uns innerhalb der Ministerkonferenzen immer wehren, denn diese wollen Datenbanken schaffen, die weit ausserhalb dessen sind, was in der Schweiz vom Bürger her noch toleriert wird.

Aber mit dem vorliegenden Gesetz besteht keine Gefahr, dass neue Datenbanken geschaffen werden. Es ist eine einheitliche Rechtsgrundlage für jene Datenbanken, die wir schon haben. Wenn Sie dem zustimmen, haben wir dort einmal grössere Rechtssicherheit und eine bessere Verfügbarkeit der Daten bei gleichzeitigem Schutz.