Bührer Gerold · Nationalrat · 2007-06-04
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-04
Wortprotokoll
Die Absicht, auch bei der Aufteilung der Quellensteuererträge unter den Kantonen ein gerechtes System zu suchen, hat im Rahmen der WAK auch die FDP-Delegation unterstützt. Die Zielsetzung als solche unterstützen wir natürlich weiterhin. Wir wissen aber auch, dass in der Steuerpolitik nebst der Zielsetzung der Gerechtigkeit ebenfalls die Erhebungswirtschaftlichkeit und die wirtschaftliche Verträglichkeit Kriterien sind, die entsprechend gewichtet werden müssen.
Wir haben daher im Nachgang zu den Kommissionssitzungen den Aspekt des Erhebungsaufwandes, aber auch die Fragestellung, ob denn die neue Verteilung unter den Kantonen so viel gerechter ist, nochmals genauer unter die Lupe genommen. Diese Abklärungen förderten zutage, dass die Verhältnismässigkeit zwischen dem Mehr an Steuergerechtigkeit und den massiven administrativen Mehrkosten nicht gegeben ist. Lassen Sie mich dazu einige Punkte aufführen:
1. Mit diesem Vorstoss - und das muss klar sein - würde die Quellenbesteuerung nicht nur für die zweite Säule neu geregelt, sondern auch für die Leistungen aus Freizügigkeitseinrichtungen und aus der Säule 3a.
2. Es ist klar, dass für die Vorsorgeeinrichtungen - kleine, mittlere und grosse - ein zusätzlicher Aufwand entstehen würde, um das letzte Domizil des Berechtigten abzuklären.
3. Die Zahlen, die uns vorliegen, zeigen, dass sich diese Quellensteuer im Durchschnitt der Jahre auf netto weniger als 30 Millionen Franken beläuft.
Das führte dann einfach zum Punkt, dass die Zusatzkosten, die entstehen, in keinem Verhältnis zu den 20 oder 30 Millionen Franken stehen, die dann unter den Kantonen neu aufgeteilt würden. Man kann es auch so sagen: Wir würden uns erhebliche administrative Mehrkosten aufbürden, um Verschiebungen im Mikrobereich herbeizuführen, die in jeder kantonalen Steuerrechnung unwesentlich sind.
4. Auch der Aspekt der Gerechtigkeit lässt Fragen offen: Ist es so viel gerechter, wenn der letzte Wohnsitzkanton genommen wird, wo wir doch wissen, dass im Zeitalter der Mobilität auch die ausländischen Erwerbstätigen während ihrer Erwerbstätigkeit den Wohnsitz wechseln? Also wird mit diesem Vorstoss auch die Gerechtigkeit nicht unter allen Titeln gefördert.
Man kann es so zusammenfassen: Der Vorstoss bringt möglicherweise ein Minimum an besserer Aufteilung der Quellensteuer, bewirkt aber einen erheblichen administrativen Mehraufwand. Hier liegt die Widersprüchlichkeit, die bereits erwähnt worden ist: Wir können als Gesetzgeber nicht jahraus, jahrein der administrativen Vereinfachung das Wort reden - vor allem zugunsten der kleinen und mittleren Einrichtungen - und genau diesen mit einer solchen Neuregelung einen erheblichen Mehraufwand bescheren.
Aus diesen Überlegungen heraus sind wir nach all den nachträglichen Abklärungen zum Schluss gekommen, dass die parlamentarische Initiative Robbiani gut gemeint ist und eine absolut ehrenwerte Zielsetzung hat, dass sie in Bezug auf die Praktikabilität aber nicht tauglich ist und ihr deswegen nicht zugestimmt werden soll.