Lexipedia

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2007-06-04

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-04

Wortprotokoll

Die Büros haben sich mit der Frage der Reisen befasst, die die Ratsmitglieder auf Einladung von privaten Organisationen antreten; dies auch deshalb, weil die GPK-SR mit Schreiben vom 26. Juni 2006 die Büros dazu aufforderte.

Zu Ziffer 1: Die Diskussionen haben gezeigt, dass die juristische Problematik solcher Reisen bei den Ratsmitgliedern wenig bekannt ist. Die Büros haben die Ratsmitglieder bereits mit Schreiben vom 26. Februar 2003 ausführlich über das vom Parlament verabschiedete und auf den 1. Mai 2000 in Kraft gesetzte Korruptionsstrafrecht informiert. Die Büros werden den Ratsmitgliedern jedoch ein ergänzendes Schreiben zukommen lassen, welches die Aspekte der Reisen beleuchtet.

Zu Ziffer 2: Auch gemäss Bundesgerichtsentscheid entspricht es dem Wesen der repräsentativen Demokratie, dass Parlamentarier in der einen oder anderen Form Interessenvertreter sind und häufig wichtige Funktionen in Berufs- und [PAGE 634] Wirtschaftsverbänden oder anderen Interessengruppen haben. Dieser Meinung schliesst sich das Büro an. Die Mitglieder der Bundesversammlung üben das parlamentarische Mandat nicht als Hauptberuf, sondern als Nebentätigkeit aus. Die schweizerische Milizdemokratie bezweckt, dass sich die private Berufserfahrung der Ratsmitglieder mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit mischt. Das Büro ist deshalb der Meinung, dass eine arbeitsrechtliche Verbindung eines Ratsmitgliedes mit einer Organisation der Privatwirtschaft nicht grundsätzlich die Unabhängigkeit des Ratsmitgliedes tangiert. Wesentlich ist die Transparenz, die durch die Offenlegungspflicht gemäss Artikel 11 des Parlamentsgesetzes gewährleistet ist.

Zu Ziffer 3: Es entzieht sich der Kenntnis des Büros nicht, dass einige Parlamentsmitglieder logistisch unterstützt werden. Es bleibt dem Büro aber verborgen, ob diese Unterstützung die freie Ausübung des Mandates beeinträchtigt. Es liegt jedoch in der Selbstverantwortung des einzelnen Ratsmitgliedes, sein parlamentarisches Mandat nach Verfassung und Gesetz unabhängig auszuüben.

Zu Ziffer 4: Das Büro ist mit dem Interpellanten der Ansicht, dass im Zeitalter der Globalisierung und der immer grösseren wechselseitigen Abhängigkeit der Staaten internationale Kontakte der Bundesversammlung unverzichtbar sind. Die Verwaltungsdelegation hat deshalb am 13. Februar 2004 Weisungen erlassen, die es ermöglichen, die Reisepolitik der Bundesversammlung zu koordinieren. So sollen Doppelspurigkeiten und eine einseitige Bereisung gewisser Länder verhindert sowie die Budgetvorgaben eingehalten werden. Da die Büros die parlamentarische Reisetätigkeit aufgrund der vom Voranschlag vorgegebenen Kredite bewilligen, müssen für die Stärkung der internationalen Kontakte der Bundesversammlung die entsprechenden Kredite des Voranschlages erhöht werden.

So weit die Antwort des Büros auf die Interpellation Beck.