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Föhn Peter · Nationalrat · 2007-06-05

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-05

Wortprotokoll

Wenn wir den Bericht nicht an die GPK zurückweisen, wie von der SVP-Fraktion beantragt und von Herrn Baader vertreten, beantragt die SVP-Fraktion, vertreten durch mich, den Bericht an die NAD zurückzuweisen. Denn gemäss den Rechten und Pflichten der NAD im Bericht auf den Seiten 3500ff. hat die NAD im Gegensatz zu den parlamentarischen Kommissionen kein Antragsrecht im Parlament. Aber die NAD hat das Recht, Details abzuklären, unbefriedigende Sachlagen zu benennen, auf den Tisch zu legen und uns entsprechend zu orientieren oder gar den Mahnfinger zu erheben. Bei vielen Sachen hat sie das auch gemacht und ihre Aufgabe wahrgenommen.

Aber für viele von uns und für Nichteingeweihte ist überhaupt nicht klar, wofür die NAD eigentlich zuständig ist. Sogar in den Kommissionen kommen solche Zweifel immer wieder auf. Denn jede involvierte Kommission glaubt, die andere und nur die andere Kommission trage die Verantwortung. So kommt es, wie es nicht kommen dürfte: Niemand übernimmt letztendlich die Verantwortung. Es scheint gar so zu sein, dass die NAD nur als Feigenblatt für die Verantwortlichen dient - insbesondere für die Verwaltung und ihren obersten Boss, Herrn Bundesrat Leuenberger. Zumindest wird das so wahrgenommen.

Unsererseits haben wir schon längst - nebst den aus dem Ruder laufenden Kosten und den Verzögerungen - die Anschlüsse, besonders deren Verbindlichkeiten im Süden, kritisiert. Unter Punkt 19.2 auf Seite 3597 des Berichtes wird auf die Vereinbarung von 1999 hingewiesen. Es heisst, dass ein Lenkungsausschuss und gemeinsame Arbeitsgruppen die Planungen und Arbeiten koordinierten. Beiläufig wird auch erwähnt, dass als Folge des Regierungswechsels in Italien die Zuständigkeiten überprüft würden. Eigentlich kann es uns doch egal sein, wer neu zuständig ist. Für die SVP ist einzig Fakt: Es besteht eine Vereinbarung, abgeschlossen 1999, mit Gültigkeit bis 2020.

Die Frage ist einzig, ob diese Vereinbarung nun auch wirklich von beiden Seiten eingehalten wird. Herr Bundesrat, kann eine Abnahme des Güterverkehrs unsererseits erzwungen werden? Denn laut Fernseh- und Medienmeldungen werden von italienischer Seite heute absolut keine Zusicherungen mehr gemacht. Die SVP fragt sich, ob wir im Tessin für die Katz bauen. Da will die SVP-Fraktion mit dem Rückweisungsantrag Klarheit schaffen. Wir wollen schriftliche Stellungnahmen zu den Aussagen des derzeitigen Generaldirektors der Italienischen Staatsbahnen, Mauro Moretti. Er sagte unmissverständlich, dass man im Raum Mailand keine Güterzüge abnehme - was übrigens schon längst gemunkelt wurde. Für uns Schweizer gilt eine Vereinbarung.

Im Gegensatz zu Kollege Baader Caspar schicke ich den Bericht an den Absender zurück. Die NAD soll bemüht sein, dass von den verantwortlichen Instanzen detailliertere Abklärungen vorgenommen werden und dass dannzumal unmissverständlich kommuniziert wird, was die Abnahme des Verkehrs an den Grenzen betrifft. Herr Cathomas, unsere Anträge haben mit Miesmacherei nichts, aber auch gar nichts zu tun. Leider haben unsere mahnenden Worte bis anhin eben Gültigkeit bekommen. Und, Herr Hämmerle, es sind keine verzerrten Bilder und Aussagen wiedergegeben worden. Es waren wörtliche Wiedergaben, die ich so gehört habe, auch dass im Raum Mailand kein Güterverkehr abgenommen werde.

Mit ihrem Ordnungsantrag auf Rückweisung fordert die SVP-Fraktion, dass der NAD die Möglichkeit gegeben werden muss, sich unabhängig zu informieren und uns entsprechend zu orientieren.

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