Keller Robert · Nationalrat · 2007-06-05
Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-05
Wortprotokoll
Die UREK hat dieses Geschäft am 26. März 2007 behandelt. Worum geht es? Bei dieser Vorlage geht es einzig und allein um die Organisation der Sicherheit für Kernkraftwerke. Das Bundesamt für Energie hat den Auftrag, die Energiepolitik zu definieren; gleichzeitig ist ihm die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) unterstellt. Die HSK hat umfassende Aufträge. Es geht um die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz, die Projektierung über Bau und Betrieb bis hin zur Stilllegung und Entsorgung, den Transport radioaktiver Stoffe, geologische Tiefenlager, Beratung von Städten und Gemeinden sowie Notfallschutz, um nur die wichtigsten Aufträge zu nennen.
Die HSK ist das eigentliche Kompetenzzentrum für die Sicherheit bei der Nutzung der Kernenergie. Dies muss nun organisatorisch und rechtlich sauber getrennt werden. Interessenkonflikte bestehen zwischen dem Wunsch einerseits, technische Anlagen möglichst wirtschaftlich zu erstellen bzw. betreiben zu können, und andererseits dem Anliegen, die Risiken solcher Anlagen für Mensch und Umwelt möglichst zu vermeiden.
Aus diesem Grund müssen Nutzungs- und Wirtschaftlichkeitsaspekte einerseits sowie Schutz- und Sicherheitsaspekte andererseits voneinander getrennt werden. Dies gilt vor allem angesichts des grossen Gefährdungspotenzials für den Bereich der Kernenergie. Es ist auch heute schon so, dass die HSK völlig selbstständig ist. Mit dieser Vorlage wird dies nun auch organisatorisch und rechtlich sichergestellt. Das internationale Abkommen vom 17. Juni 1994 über nukleare Sicherheit verlangt von den Vertragsparteien, geeignete Massnahmen zu treffen, um Sicherheitsanforderungen und die Aufsicht über dieselben sowie die Nutzung der Kernkraft zu trennen. Diese Anforderungen entsprechen auch dem Kernenergiegesetz, das am 1. Februar 2005 in Kraft getreten ist: also der Trennung der Aufsichtsbehörden, die fachlich nicht weisungsgebunden sind, und der Bewilligungsbehörden sowie die rechtliche Verselbstständigung der Aufsichtsbehörden.
Der vorliegende Gesetzentwurf über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (Ensi) stellt sicher, dass die Vorgaben des internationalen Übereinkommens über nukleare Sicherheit sowie des Kernenergiegesetzes umgesetzt werden. Das heisst, dass die HSK rechtlich verselbstständigt wird.
Der Bundesrat bestellt eine Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), das sehen Sie auf der Fahne. Diese prüft Fragen der Sicherheit und kann allenfalls zuhanden des Bundesrates Stellung zu Gutachten nehmen. Das Ensi wird eine öffentlich-rechtliche Anstalt, vollkommen unabhängig, mit zeitgemässer Führungsstruktur, das heisst mit bewährten Führungsorganen: einem Verwaltungsrat, dem sogenannten Ensi-Rat, einer Geschäftsleitung sowie einer unabhängigen Revisionsstelle. Diese Stellen werden vom Bundesrat mit Topspezialisten besetzt. Der Bundesrat übt die politische Oberaufsicht aus und verlangt vom Ensi jährlich einen Rechenschaftsbericht, allenfalls auch Zwischenberichte.
Noch ein Wort zu den Kosten: Diese werden wie bis anhin durch Gebühren und Aufsichtsabgaben gedeckt. Das Personal ist öffentlich-rechtlich angestellt wie z. B. beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum. Da hier ja ausschliesslich die Sicherheit im Vordergrund steht, wurden die Änderungen des Entwurfes, die vom Ständerat vorgenommen worden waren, durch Bundesrat Leuenberger in der Kommission speziell beleuchtet. Die Kommission hat allen Änderungen zugestimmt. Die Gesamtabstimmung über die Vorlage gemäss Beschluss des Ständerates fiel in der Kommission mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung sehr deutlich aus.
Die Kommission beantragt Ihnen, der Vorlage zuzustimmen, denn sie bringt uns bei der Sicherheit mit Sicherheit weiter.