Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-06
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-06
Wortprotokoll
Die beiden Ziffern 7 und 8 haben eines gemeinsam. Es handelt sich um den Versuch, im Rahmen des NFA gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, die vorher nicht vernehmlasst und vorbereitet werden konnten. Schon aus diesem Grund muss ich Sie bitten, in beiden Fällen Nein zu sagen.
In Ziffer 7 geht es um die direkte Bundessteuer. In der Kommission wurde dargelegt, dass die Frage der Ordnungsmässigkeit, wie man die Steuern erhebt, aber auch wie man die Ressourcen erhebt, eine grosse Rolle spielt. Die Kantone wollen Gewissheit über die Rechtmässigkeit der Steuerdaten und der Ressourcendaten, das ist selbstverständlich. In diesem Zusammenhang hat man in der Kommission ausführlich die Antwort erteilt, wie, in welchem Verfahren, heute die Ordnungsmässigkeit geprüft wird. Es wurde klar, dass die Steuerhoheit zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt ist, dass die Kantone teilweise im Auftrag des Bundes Steuern erheben und dass die Kantone ihrerseits eine intern verfassungsmässig abgestützte Organisation und Finanzordnung haben. Dazu gehört eben auch die Frage der Finanzkontrolle.
Nun gab es trotz dieser Erklärungen, die auch die Organe betrafen, welche sich materiell mit den Fragen der Ordnungsmässigkeit befassen - die Arbeitsgruppen, die Organe wurden genannt -, gewisse Fragen, bei denen wir annehmen, dass der Ablauf ordnungsgemäss ist, dass es keinen Bedarf an Anschlusserklärungen gibt. Aber sie sind jetzt in Form von Minderheitsanträgen eingeflossen. Deshalb haben wir gesagt: Wir sind überzeugt, dass die Ordnungsmässigkeit der Erhebung der Zahlen gewährleistet ist. Wenn Sie aber entsprechende Anpassungen vornehmen wollen, müsste man daraus eine Gesetzesrevision machen. Das heisst, man müsste alle Aspekte mit einbeziehen, auch die Verfassungsmässigkeit, die nämlich hier zur Debatte steht. Das wurde auch so gesagt. Weil all diese Abklärungen nicht gemacht werden konnten, ersuche ich Sie, diesen beiden Minderheitsanträgen nicht zuzustimmen.
Als Gegenstück - hier wende ich mich an Frau Huber - hat der Bundesrat gesagt: Wenn hier Unsicherheiten nach der Debatte in der Kommission bestehen, dann will sich der Bundesrat diesen Fragen nicht verschliessen und wäre gegebenenfalls bereit, im Gefolge einer Motion ein eigenes Projekt vorzubereiten, das dann diese Ordnungsfragen aufnimmt und die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen unter verschiedenen Aspekten in diesem Bereich anschaut.
Zu Ziffer 8, die mittels eines Antrages Schwander eingebracht wurde, habe ich mich in der Eintretensdebatte geäussert. Es handelt sich auch hier um eine Frage, die nichts mit dem NFA zu tun hat, die wir nicht vernehmlasst und auch nicht geprüft haben. Abgesehen davon - und das wiederhole ich - kennen wir den Inhalt des Bundesgerichtsurteiles im Detail noch nicht. Es wäre sowohl verfrüht als auch unrichtig, an dieser Stelle eine Gesetzesanpassung im Bereich der direkten Bundessteuer oder der Steuerharmonisierung vorzunehmen.
Ich bitte Sie deshalb, beide Anträge abzulehnen.