Huber Gabi · Nationalrat · 2007-06-06
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-06
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion lehnt beide Minderheiten ab. Es besteht im Rahmen des NFA kein Handlungsbedarf für eine Anpassung, wie sie die Minderheiten I und II im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer beantragen. Die entsprechenden Vorschläge bedeuten einen massiven Eingriff in die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Kantone. Ein derartiger Eingriff kann nicht vorgenommen werden, ohne die Kantone dazu überhaupt angehört zu haben. Denn die kantonalen Finanzkontrollen unterstehen den kantonalen Regierungen und Parlamenten. Die Regelung ihrer Aufgaben und Kompetenzen ist ausschliesslich Sache der Kantone.
Seit 2001 besteht eine Arbeitsgruppe Steuern der Schweizerischen Konferenz der Finanzkontrollen, welche die Aufgabe hat, die Zusammenarbeit zwischen der Eidgenössischen Finanzkontrolle und den kantonalen Finanzkontrollen zu verbessern. Seit 2002 werden aufgrund des gemeinsam erarbeiteten Prüfrasters gemeinsame Kontrollen über den Vollzug der direkten Bundessteuer in den Kantonen durchgeführt. Bisher fanden solche gemeinsame Kontrollen in 13 Kantonen statt. Mindestens alle zwei Jahre erfolgt in den Kantonen eine Besprechung zwischen der kantonalen Steuerverwaltung, der kantonalen Finanzkontrolle und der Eidgenössischen Steuerverwaltung, um die Revisionstätigkeit und die Kontrollen in den Bereichen Steuerbezug und Organisation zu besprechen. Wenn nun offenbar zwei Kantone - wie man munkelt - der Eidgenössischen Finanzkontrolle ihren Bericht über die Kontrolle des Bezugs der direkten Bundessteuer nicht abgegeben haben, ist das noch lange kein Grund, um gesamtschweizerisch zu regulieren. Diese [PAGE 701] Kantone können mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch anderweitig überzeugt werden. Und selbst wenn Handlungsbedarf bestünde, wäre die dritte NFA-Vorlage ganz gewiss nicht der richtige Ort für die Umsetzung der Minderheitsanliegen.
Da die nicht institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Finanzkontrollen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung bestens funktioniert, lehnt die FDP-Fraktion auch die Motion der Spezialkommission betreffend Oberaufsicht bei der direkten Bundessteuer ab. Damit Sie darüber abstimmen können, habe ich noch einen entsprechenden Antrag eingereicht. Der Bundesrat ist hier offenbar ein Herz und eine Seele mit seiner Verwaltung; er beantragt die Annahme der Motion ohne Begründung.
Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 2 Absatz 2 der Mehrheit und bezüglich der Motion meinem Antrag zuzustimmen.