Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-06
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-06
Wortprotokoll
Zunächst eine juristische Bemerkung: Was hier vorgeschlagen wird, ist eine Änderung eines Gesetzes, bevor dieses überhaupt in Kraft gesetzt wird. Sie wollen nämlich das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) anpassen. Das sollte man jetzt nicht tun, denn wir haben die Gesetzesnovelle mit den Verbänden und den Kantonen in der Vernehmlassung besprochen, und jetzt kommt schon eine Änderung, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft gesetzt wird. Das sollte man vermeiden, einfach aus juristischen Gründen.
Aber es hat natürlich auch materielle Hintergründe, und im Wesentlichen ist das ja wichtiger. Der Minderheitsantrag Pfister Gerhard schränkt die politische Steuerbarkeit des Finanzausgleiches stark ein. Wir haben ja bekanntlich vorhin Bandbreiten festgelegt, innerhalb derer sich das Geschehen abspielt. Jetzt kann dieser Antrag eben dazu führen, dass die einzuhaltende Obergrenze der Beiträge der ressourcenstarken Kantone unter die verfassungsmässige Bandbreite, also unter 66 Prozent, fallen könnte, anders gesagt: Es käme zu einer Übersteuerung des Systems.
Das Anliegen an sich ist aber dennoch verständlich, und deshalb hat der Bundesrat im Rahmen der Konsultation zur Finanzausgleichsverordnung vorgesehen - das haben wir auch der Kommission präsentiert, und ich wiederhole das hier gerne auch zuhanden der Materialien -, dass wir auf der Stufe der Verordnung diese Volatilität, die ja letztlich das Thema von Herrn Pfister ist, in den Wirksamkeitsbericht aufnehmen wollen. Was in diesem Wirksamkeitsbericht drin ist, hat auch die Chance und das Potenzial, sich anzupassen. Wir werden das wie folgt tun: Wir haben in dieser Verordnung einen Artikel 46 mit dem Titel "Inhalt", und dort wollen wir neu unter Litera a eine Ziffer 2 einfügen, die lautet: ".... die jährliche Volatilität der Beiträge der ressourcenstarken Kantone an den horizontalen Ressourcenausgleich und der Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone innerhalb der Berichtsperiode." Das wäre zu analysieren. Im gleichen Artikel 46, in Litera c Ziffer 3, soll es heissen: ".... die Notwendigkeit bzw. Zweckmässigkeit einer Belastungsobergrenze der ressourcenstarken Kantone im horizontalen Ressourcenausgleich." Dies wäre auch zu analysieren.
Unter Hinweis auf die juristische und politische Situation sowie auf die Verordnungssituation ersuche ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.