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Marti Werner · Nationalrat · 2007-06-06

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-06

Wortprotokoll

Währenddem die Minderheiten II bis V eigentlich immer die gleichen Fragen behandeln, nämlich in welchem Ausmass diese Beiträge geäufnet werden sollen, befasst sich mein Minderheitsantrag mit einem Spezialthema, und zwar mit der Aufwandbesteuerung. Ziel des Ressourcenausgleichs ist es ja, dass alle Ressourcen eines Kantons erfasst und dann mit denjenigen anderer Kantone verglichen werden. Bei der Aufwandbesteuerung haben wir nun die Ausgangslage, dass hier die Kantone, die die Aufwandbesteuerung praktizieren, die Ressourcen eben nicht bzw. nur einen minimalen Teil dieser Ressourcen besteuern, und zwar gemäss der gesetzlichen Vorgabe in der Höhe des Fünffachen des Mietzinses oder des Mietwertes der eigenen Wohnung als Minimum. Solche Personen haben aber ein viel grösseres Ressourcenpotenzial, ich erinnere Sie an die Auseinandersetzungen über die Wohnsitznahme von Johnny Hallyday und ähnlichen Berühmtheiten in der Schweiz.

Mit meinem Minderheitsantrag will ich nun Folgendes bewirken: Wenn Kantone von dieser Aufwandbesteuerung Gebrauch machen, sollen sie das nach wie vor machen können. Im Rahmen des Ressourcenausgleichs soll und muss aber berücksichtigt werden, dass sie nur einen Teil dieser Ressourcen besteuern; denn es geht ja nicht an, dass man freiwillig darauf verzichtet und wohlhabende Leute nachsichtiger behandelt, um dann nur diesen Steuerertrag, den man dort erwirtschaftet, im Rahmen des Ressourcenausgleichs einzubringen.

Ich beantrage Ihnen deshalb hier, dass die bisherigen Ansätze verdoppelt werden. Es handelt sich hier um eine äusserst moderate Anpassung der Ressourcen, welche für einzelne betroffene Kantone Auswirkungen haben wird. Es geht mir aber nicht nur darum, jetzt nachzurechnen, welcher Kanton etwas mehr und welcher etwas weniger erhält, sondern es geht um die Grundsatzfrage, dass die Kantone die Ressourcen, die sie in ihren Kantonen haben, besteuern müssen und sollen, damit man eben alle Kantone über einen Leisten schlagen kann. Es ist auch ein Teil der Ressource eines Kantons, für eine solche Aufwandbesteuerung attraktiv zu sein; nicht jeder Kanton verfügt über einen Genfersee, und nicht jeder Kanton verfügt über Gstaad, um hier attraktiv für solche Personen zu sein. Aus diesem Grunde ist der Antrag der Minderheit I auch in Artikel 1 richtig eingeordnet.

Es ist vonseiten der Verwaltung gesagt worden, mein Minderheitsantrag sei schwer oder praktisch nicht zu vollziehen. Wenn ich berücksichtige, welches Datenmaterial zur Verfügung steht, um die übrigen Ressourcen festzulegen, wird es für die Steuerverwaltung möglich sein, auch hier die entsprechenden Daten zu beschaffen, um den von mir geforderten Ausgleich zu schaffen.

Ich ersuche Sie deshalb, meiner Minderheit zuzustimmen.

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