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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-06

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-06

Wortprotokoll

Ich möchte eingangs den Kommissionsreferenten dafür danken, dass sie diese dritte Vorlage wie auch die anderen beiden sehr präzis dargestellt haben. Ich habe diesen Erläuterungen nichts mehr beizufügen, da die Inhalte der heutigen Vorlage bereits geschildert wurden.

Frau Huber hat zu Recht gesagt, dass dieser Finanzausgleich eine intelligente Alternative zu einer materiellen Steuerharmonisierung sei. Dieser Beurteilung schliesse ich mich an. Das ist der eine Pfeiler des NFA-Projektes; der andere Pfeiler ist die Stärkung des Föderalismus, indem wir Aufgaben entflechten und mit dieser Entflechtung auch die entsprechenden Ausgaben regeln. Denn: Wahrer Föderalismus ist immer auch Finanzföderalismus.

Die Debatte über das Projekt, über das Sie heute zu befinden haben, endet jetzt mit der Verteilung der Mittel. Ich habe immer gesagt, dass es dann am Schluss intensiv werde, weil es um die Fleischtöpfe Ägyptens gehe: Jetzt will man wissen, woher wie viel Geld wohin fliesst. Daher ist das, was man nachher beschliessen soll und muss, zunächst einmal ein Finanzmechanismus auf einer unteren Stufe. Dieser Mechanismus ist durch das Erfassen der für die Verteilung infragekommenden Mittel bestimmt: den Ressourcenindex. Die steuerbaren Einkommen der natürlichen Personen und die der juristischen Personen sowie die steuerbaren Vermögen werden erhoben und in diesem Ressourcengefäss zusammengefasst. In einem zweiten Schritt folgt dann die Verteilung, indem zunächst gewisse Ausgleiche zu beschliessen sind. Sie haben einen Lastenausgleich zu beschliessen, der sich an den topografischen und soziodemografischen Gegebenheiten unseres Landes orientiert. Sie haben auch einen soziodemografischen Lastenausgleich zu beschliessen, der davon ausgeht, dass gewisse Agglomerationen Zentrumslasten zu übernehmen haben, die in kleineren Bereichen unseres Landes nicht anfallen. Zudem haben Sie für jene Kantone, die früher finanzschwach waren und unter besonderen Subventionsbedingungen lebten, einen Härteausgleich so zu beschliessen, dass diese Kantone beim Übergang ins neue System nicht schlechter gestellt werden.

Das sind die Zahlen in diesen drei Töpfen, die wir Ihnen präsentieren. Dazu gibt es, auf einer oberen Ebene, Prinzipien, gemäss welchen dieses Geld verteilt wird:

Das erste Prinzip ist einmal, dass wir die Disparitäten, die Unterschiede zwischen den Kantonen mildern wollen. Einen Ausgleich kann und wird man ja nicht erzielen, das wird nicht möglich sein, aber eine Milderung.

Das zweite Prinzip besteht darin, dass das ganze Projekt so weit wie möglich haushaltneutral sein soll. Das bedeutet: Sobald Sie an einem Ort an diesen Zahlen schrauben, ergeben sich immer unmittelbare Auswirkungen an anderen Orten. Daher haben wir gesagt, dass diese drei Mechanismen - der Ressourcenausgleich, der Lastenausgleich und der Härteausgleich - wie kommunizierende Röhren betrachtet werden müssen. Wenn Sie an einem Ort Einfluss nehmen, hat das Auswirkungen an anderen Orten. Das hat in der Kommission gelegentlich auch Frust ausgelöst. Man fragte sich: Ja, können wir denn an diesem System nichts ungestraft verändern?

Das dritte Prinzip, das diese Zahlen und Mechanismen bestimmt, ist die Regelung des Überganges. Teilweise sind noch Sachverhalte über viele Jahre zu regeln, Sachverhalte, die entweder aus der Vergangenheit stammen oder in die Zukunft reichen und ins System einbezogen werden müssen. Zu diesen Regelungen gehört auch, dass wir das ganze Projekt eng begleiten. Das geschieht mit dem Wirkungsnachweis. Wir wollen - und dafür haben wir bereits eine entsprechende Verordnung in die Kommission gegeben - anhand von über zwanzig Kriterien spätestens nach vier Jahren feststellen, ob und wie sich das System bewährt hat. Dann haben Sie die Möglichkeit, dort, wo Sie heute vielleicht noch Zweifel haben, ob man nicht allenfalls andere Lösungen hätte treffen können, anhand der Wirkungsanalyse, des Wirkungsnachweises gegebenenfalls Anpassungen zu treffen. Ich glaube, dass dies zu einem derart flächendeckenden System gehört.

Nun gibt es aber noch eine dritte, oberste Ebene, die zu beachten ist: Diese oberste Ebene betrifft die Verfassungsmässigkeit. In unserer Verfassung sind die Grundlagen für diesen neuen Finanzausgleich nach einer Volksabstimmung klarer festgehalten worden. Die entsprechenden Artikel sind da und müssen umgesetzt werden. Daher ist oberstes Prinzip die Verfassungsmässigkeit des NFA.

Ein weiteres Prinzip auf der obersten Stufe ist die Fairness. Denn hier geht es letztlich darum, dass Agglomerationen und Kantone, welche von der Entwicklung durch ihre Wirtschaft begünstigt sind, anderen Regionen, die weniger begünstigt sind, etwas abtreten müssen. Das muss nach den Gesetzen der Fairness geschehen. Alle müssen den Eindruck haben, dass das, was wir tun, auch solchen Kriterien entspricht. Weil das so ist, spielte die Kooperation zwischen Bund und Kantonen in diesem ganzen Projekt eine sehr bedeutende Rolle. Wir haben in der zweiten Vorlage - Sie werden sich vielleicht noch erinnern - insgesamt dreissig Gesetze anpassen und drei neu schaffen müssen. Damit war die Mitsprache des Parlamentes, aber auch der Kantone gewährleistet. Wir haben in diesem ganzen Bereich partnerschaftlich gearbeitet. Ich ersuche Sie, diese Partnerschaft jetzt nach dem Gebot der Fairness auch bis zum Ende durchzuziehen.

Zwei Bemerkungen zu Anträgen, die heute eingegangen sind:

1. Zur Frage der nachschüssigen Invalidenversicherungsfinanzierung: Hier muss ich Sie dringend bitten, den Anträgen des Steuerungsorgans, des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Diese nachschüssige IV-Finanzierung sieht vor, dass der Bund im nächsten Jahr 1,4 Milliarden Franken ausserordentlich finanzieren muss. Sie sieht ferner vor, dass 1 Milliarde bei der IV bleibt, dass aber der Zins dafür durch die Kantone übernommen wird. Diese Lösung ist nach zahlreichen Verhandlungen und der Prüfung von Varianten am Ende zustande gekommen. Ich bitte Sie, diese Lösung nicht mehr in Gefahr zu bringen. Denn wenn Sie das tun, dann werden die Kantone mit Recht sagen: Wenn der Schlüssel in Bezug auf die Verteilung Bund/Kantone bei der Invalidenversicherung 50/50 ist, dann wollen wir dasselbe auch bei der direkten Bundessteuer haben. Dann reissen wir noch ein anderes Terrain auf.

2. Herr Schwander hat einen Antrag gestellt: Er möchte die gesamte Vorlage um eine Ziffer 8 erweitern; es geht dabei um eine Revision im Bereiche des Steuerharmonisierungsgesetzes. Eine solche Revision hat mit dem Projekt NFA nichts zu tun; sie wurde weder mit den Kantonen noch in der Kommission, noch im Bundesrat behandelt, liegt auch angesichts des Bundesgerichtsurteils, dessen Motivation wir noch nicht kennen, zu früh auf dem Tisch. Das ist eine Revision, die ohnehin in einem separaten Verfahren vorgenommen werden müsste. Tarife und Abzüge sind ein wichtiger Teil des Steuerföderalismus, und gerade deshalb kann man dieses Thema nicht hier, in der NFA-Vorlage, behandeln. Ich ersuche Sie, den Antrag Schwander abzulehnen.

Ich danke allen Fraktionen, die heute Morgen bekanntgegeben haben, dass sie auf diese dritte Vorlage eintreten werden. Ich ersuche Sie, diese nach Möglichkeit heute abschliessend zu behandeln. Es liegt uns viel daran, dass wir den NFA auf den 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft setzen können, sind doch sehr viele kantonale Parlamente schon daran, die entsprechenden Umsetzungen in ihren Gesetzgebungsverfahren vorzunehmen, sodass wir diesen Prozess jetzt fördern und nicht behindern sollten.