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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-06

Wortprotokoll

Wenn gesagt wurde, man habe bei diesem Entscheid ganz enge Spielräume, dann hat das seine Richtigkeit. Aber es stimmt natürlich nicht absolut, denn sonst hätten wir ja nicht fünf Minderheitsanträge, hätten Sie nicht die Möglichkeit, frei zwischen diesen Minderheiten zu wählen. Ich glaube, das zeigt, dass unser System flexibel genug wäre. Dennoch versuche ich, Ihnen den Standpunkt des Bundesrates, der Kantone und des Ständerates darzulegen: Wir sollten dafür sorgen, dass eine Mehrheit der Kantone zu einer Garantie von etwa 85 Prozent kommt. Um das zu erreichen, schlagen wir Ihnen vor, dass der Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone bei 70 Prozent liegt.

Wir haben im Steuerungsorgan von Bund und Kantonen, dann aber auch in der Kommission verschiedenste Varianten präsentiert. Wir haben aufgezeigt, dass durchaus Varianten möglich sind, dass unter all diesen Varianten die Variante mit 70 Prozent aber jene ist, die die grösste Akzeptanz gefunden hat. Deshalb ersuche ich Sie, sich - wie die Mehrheit Ihrer Kommission - dieser Variante anzuschliessen. Ich äussere mich deshalb nur ganz kurz zu den verschiedenen Minderheiten.

Zunächst zur Minderheit I (Marti Werner): Wir glauben, dass diese Minderheit ein falsches Zeichen setzt. Sie möchte ja [PAGE 685] eine besondere Kategorie von Steuerpflichtigen erfassen und damit eben auch Kantone, in denen solche Steuerpflichtige Wohnsitz haben. Das Problem ist, dass die steuerliche Ausschöpfbarkeit der Einkommen als zu hoch eingeschätzt wird, wenn Sie den Antrag der Minderheit I annehmen. Damit schaffen Sie gewissermassen virtuelle Steuereinnahmen, Einnahmen, die so gesehen gar nicht vorhanden sind. Sie bestrafen damit in gewisser Weise natürlich jene Kantone, in denen solche Steuerpflichtige wohnhaft sind. Es würden, mit anderen Worten, Wertschöpfungstatbestände zum Ressourcenpotenzial hinzugezählt, die in den Kantonen gar nicht ausschöpfbar sind. Deshalb geht dieser Antrag für uns in die falsche Richtung. Im Weiteren ist nicht nachvollziehbar, weshalb dieser Mindesteinbezug des Ressourcenpotenzials im Vergleich zur gesetzlichen Grundlage für die entsprechenden Kantone ausgerechnet verdoppelt werden soll! Man könnte ihn auch verdreifachen oder veranderthalbfachen.

Wir glauben, dass dieser Antrag nicht durchdacht genug ist und sich nicht eignet, in den Ressourcenindex aufgenommen zu werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diesen Minderheitsantrag Marti Werner abzulehnen.

Somit bleiben vier Minderheitsanträge zur Festlegung der Prozente des Grundbeitrages der ressourcenstarken Kantone. Die Minderheiten II und III gehen über den Entwurf des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates hinaus. Die Minderheit II (Schelbert) will mit ihrem Antrag die 85 Prozent erreichen. Aber diese 85 Prozent haben wir immer nur als Zielgrösse betrachtet. Jetzt wären es gemäss Botschaft 84,6 Prozent. Wenn dann die definitiven Zahlen vorliegen, kann sich das wieder etwas ändern. Wir sprechen von einer Zielgrösse. Tatsache ist aber: Wenn der Antrag der Minderheit II angenommen würde, würde sich der Bundesbeitrag um 70 Millionen Franken erhöhen, und damit wäre die Haushaltneutralität der Vorlage nicht mehr erzielbar. Zudem müsste der Härteausgleich - das wäre die zweite Folge - um 62 Millionen Franken reduziert werden, was wieder Auswirkungen auf die ressourcenschwachen Kantone hätte.

Ähnlich verhält es sich mit dem Antrag der Minderheit III (Schelbert). Der Unterschied ist einfach ein Unterschied in der Grössenordnung. Diese Minderheit geht von 73,33 Prozent aus, von etwas weniger. Damit sind die Auswirkungen, was die Erhöhung des Bundesbeitrages und den Abbau des Härteausgleichs betrifft, etwas geringer.

Die Minderheit IV (Pfister Gerhard) will das Gegenteil: Sie will, dass man nur 68 statt 70 Prozent festlegt, und damit wird der Härteausgleich um 21 Millionen Franken zu erhöhen sein, wovon 14 Millionen beim Bund anfallen. Das ist auch nicht haushaltneutral.

Die Minderheit V (Scherer Marcel) schliesslich möchte sich auf das Minimum konzentrieren, nämlich auf zwei Drittel oder 66,66 Prozent. Hier müsste der Härteausgleich um 36 Millionen Franken aufgestockt werden, davon 24 Millionen beim Bund. Die Zielgrösse von 85 Prozent würde ganz stark unterschritten. Das ist dann nicht mehr kongruent mit dem Versprechen, das wir anlässlich der Volksabstimmung unseren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gegeben haben.

Aus diesem Grund ersuche ich Sie, alle fünf Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Ständerat zu folgen.

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