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Baader Caspar · Nationalrat · 2007-06-07

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-07

Wortprotokoll

Bei unserer Volksinitiative geht es darum, in der Verfassung die Autonomie der Gemeinde bezüglich der Einbürgerung und den abschliessenden Charakter ihres Entscheids zu verankern. Die Einbürgerung wurde vom Bundesgericht nämlich von einem politischen Akt ohne Beschwerdemöglichkeit zu einem Verwaltungsakt mit Beschwerdemöglichkeit degradiert. Die zentrale Frage, ob wir diesen Wechsel von einem politischen zu einem Verwaltungsakt überhaupt vornehmen sollen, ist an sich ebenso eine politische Frage und nicht eine Rechtsfrage. Diese politische Frage zu diesem Wechsel muss das Volk beantworten und nicht das Bundesgericht. Deshalb haben wir eine Volksinitiative gemacht, damit das Volk diese Frage beantworten kann.

Es erstaunt mich deshalb schon, wenn Sie, Herr Stöckli, und andere von der Linken sagen, die Initiative sei ungültig. Damit wollen Sie nämlich genau verhindern, dass das Volk über diesen Wechsel entscheidet. Sie wollen dem Volk das Recht nehmen und das Richterrecht über das Volksrecht stellen, und das ist es, was unserer Verfassung widerspricht. Letztlich geht es natürlich um die Kernfrage, ob man für die direkte Demokratie einsteht oder nicht. Wir stehen dafür ein, weil diese den Bürgern mannigfaltige demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten sichert. Prinzipien wie Föderalismus, Subsidiarität und Eigenverantwortung prägten unsere Gemeinwesen und machten die Schweiz stark. Diese Grundsätze werden zunehmend unterlaufen, indem sich die Gerichte immer häufiger in die politischen Angelegenheiten einmischen, nicht nur bei der Einbürgerung, auch bei der Steuerautonomie, wie wir das jüngst erlebt haben. Die Linke applaudiert, und die Mitte schaut untätig zu.

Herr Fluri, obwohl sich das Volk im Jahr 2004 klar gegen weitere erleichterte Einbürgerungen ausgesprochen hat, steigt die Zahl der Bürgerrechtserteilungen, vor allem auch jene für nichtintegrierte Personen, ungebremst an. Dies ist eine Folge davon, dass viele Kantone in vorauseilendem Gehorsam dem Bundesgerichtsentscheid gefolgt sind und ihr Recht angepasst haben, bevor das Volk die zentrale Frage, ob der Wechsel vorzunehmen ist oder nicht, entschieden hat. Mit dem Bundesgerichtsentscheid, aber auch mit der scheinbaren Kompromisslösung gemäss der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas soll ein Einbürgerungsanspruch festgesetzt und dem Volk ein Maulkorb angelegt werden, weil bei beiden Varianten eine Begründungspflicht für diese Entscheide und eine Beschwerdemöglichkeit eingeführt werden. Damit können Volksentscheide gerichtlich überprüft werden. Herr Pfisterer will zwar das Verbot der Urnenabstimmung, das das Bundesgericht stipuliert hat, aufheben, aber mit der Beschwerdemöglichkeit wird natürlich faktisch das Recht der Stimmberechtigten beschnitten.

Schliesslich wird uns von der linken Seite vorgeworfen, diese Initiative sei verfassungswidrig, sie verstosse gegen das Diskriminierungsverbot und gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Anscheinend haben Sie vergessen, wer Verfassunggeber ist. Verfassunggeber ist nicht das Parlament, das sind nicht Sie, sondern das ist das Volk. Und das Volk hat zu entscheiden, was alles Verfassungsrang hat. Das Volk hat zu entscheiden, welche rechtsstaatlichen Prinzipien und welche politischen Rechte in der Verfassung stehen. Deshalb kann das Volk in der Verfassung auch verankern, dass die Zuständigkeit für Einbürgerungen abschliessend bei der Gemeinde bleiben soll, dass das also ein politischer Akt bleiben soll - und zwar kann das Volk dies auf derselben juristischen Ebene verankern wie die rechtsstaatlichen Prinzipien, die Sie genannt haben.

Wenn ich jetzt zusammen mit den Initianten eine Verfassungsänderung verlange, dann begehe ich noch lange nicht eine Verletzung meines Schwures, den ich hier im Saal geleistet habe - im Gegenteil. Diejenigen, die das behaupten, vergessen, dass die Verfassung selbst einen Artikel beinhaltet, wonach eine Teilrevision möglich ist. Und wir wollen diese Teilrevision, damit wir zur alten Gesetzgebung bzw. zum alten Verfassungsrecht vor dem Bundesgerichtsentscheid zurückkehren können.