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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2007-06-07

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Kollege Fluri hat heute Morgen zu Recht festgestellt, dass die SVP mit dieser Initiative unsere Rechtsordnung auf den Kopf stellt. Es ist so, aber ich staune doch darüber, dass ein Teil der FDP-Fraktion der SVP bei diesem Unterfangen helfen will - ausgerechnet ein Teil jener Fraktion, die sich als liberal bezeichnet. Meines Erachtens stellt die Initiative die Rechtsordnung nicht nur auf den Kopf, sie verlässt gar die Rechtsordnung. Die SVP steht mit dieser Initiative nicht mehr auf dem Boden des demokratischen Rechtsstaates bzw. der rechtsstaatlichen Demokratie.

Ein erster Beweis dafür: Die Initiative stellt die Gemeinden über den Kanton. Das heisst, Gemeindeentscheide sind abschliessend gültig, auch wenn sie gegen kantonales Einbürgerungsrecht verstossen. Damit wird der Grundsatz, wonach kantonales Recht Gemeinderecht bricht, verletzt. Wir hatten gestern in diesem Saal ein anderes Beispiel, als Herr Schwander im Namen der SVP-Fraktion den Antrag stellte, man solle es den Kantonen freistellen, degressive Besteuerungsmethoden einzuführen, obwohl alle hier ganz genau wissen, dass das Bundesgericht vor einer Woche festgestellt hat, degressive Besteuerungen seien bundesverfassungswidrig. Das heisst, Sie haben gestern versucht, kantonales Recht über Bundesrecht zu stellen. Sie kehren die Rechtshierarchie in diesem Staat um. Bisher galt: Bundesrecht bricht kantonales Recht, kantonales Recht bricht kommunales Recht. Sie wollen das ins Gegenteil verkehren, und damit verabschieden Sie sich von einem zentralen Prinzip unseres Bundesstaates. Wenn Sie das zu Ende denken, dann ist auch der Bundesstaat am Ende.

Das zweite Beispiel dafür, dass Sie nicht auf dem Boden des demokratischen Rechtsstaates stehen, liefert die Initiative selber. Sie blenden einfach aus, dass zu dieser Ordnung auch die Gewaltentrennung und die individuellen Grundrechte gehören. Diese beiden Elemente sind genauso wichtig wie die demokratische Herrschaftsausübung, und beide entspringen genauso dem Volkswillen und sind deshalb Teil der Bundesverfassung.

Herr Fluri hat heute Morgen gesagt, die Einbürgerung sei kein Grundrecht. Das stimmt, aber sie ist eben trotzdem ein Recht. Es ist ein einzelner Mensch, der mit seinem Gesuch, eingebürgert zu werden, dieses Recht beansprucht, und es darf ihm nicht willkürlich verweigert werden. Wenn dieser Mensch die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt, dann, Herr Fluri, hat er ein Recht auf Einbürgerung. Es gehört zu unserem Rechtsstaat - und ich möchte das ausdrücklich an die Adresse der SVP und der dissidenten Freisinnigen sagen -, dass sich das Individuum gegen den Staat wehren kann, dass es also zum Beispiel die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuches vor Gericht anfechten kann. Das ist rechtsstaatlicher Individuumsschutz.

Es wundert mich schon sehr, dass ausgerechnet die Partei, die sonst weniger Staat und mehr Freiheit verlangt, die mehr individuelle Grundrechte verlangt, das individuelle Grundrecht abschaffen will, sein Recht vor Gericht zu suchen. Jetzt sind Sie plötzlich für mehr Staat und für weniger Freiheit. Wenn es gegen die Ausländer geht, dann ist dieser Partei eben gar nichts heilig, nicht einmal mehr das eigene oberste Grundprinzip.

Der Titel dieser Initiative - sie heisst ja "für demokratische Einbürgerungen" - suggeriert, dass wir jetzt undemokratische Einbürgerungen hätten. Das ist natürlich komplett falsch. Alle Kompetenzen und alle Rechte, die im Zusammenhang stehen mit Bürgerrecht und Einbürgerung, stehen entweder in der Bundesverfassung oder in kantonalen Gesetzen. Und die sind allesamt auf demokratische Art und Weise zustande gekommen. Wir haben jetzt ein demokratisches Einbürgerungswesen - wir hätten ein undemokratisches, wenn wir der Initiative der SVP zustimmen würden.

Darum bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.