Stöckli Hans · Nationalrat · 2007-06-07
Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-07
Wortprotokoll
Herr Weyeneth, diese Volksinitiative ist unehrlich! Sie suggeriert nämlich, dass die heute gültige Form der Einbürgerung nicht demokratisch sei. Sie wollen eine demokratische Einbürgerung. Haben Sie vergessen, was im Kanton Bern - es ist noch gar nicht so lange her - in einem demokratischen Entscheid ganz klar festgehalten wurde, dass eben die Zuständigkeit für die Einbürgerung als Verwaltungsakt in die Kompetenz der Kommunen, des jeweiligen Gemeinderates, gelegt wurde? Das war ein demokratischer Entscheid.
Ihre Volksinitiative verletzt ja auch das föderalistische System, das Sie sonst immer hochhalten. Sie verlangen, dass eine schweizweite einheitliche Regelung gemacht werde, und das Schlimme ist, dass diese Entscheide dann nicht mehr durch eine Instanz überprüft werden dürften. Sie verlangen, dass das Volk im Kanton Bern nochmals darüber befinden müsste, ob der Akt - sei er sui generis oder sei es ein Verwaltungsakt, das ist eigentlich egal - nicht auch der rechtlichen Überprüfung standhalten würde. Diese Regeln sind föderalistisch, demokratisch zustande gekommen. Sie wissen auch, dass diese Volksinitiative krass verfassungswidrig ist und viele verfassungsrechtliche Bestimmungen verletzt, z. B. Artikel 29 der Bundesverfassung, also die Rechtsweggarantie und das rechtliche Gehör. Sie verletzt auch materielle Grundrechtsgarantien, insbesondere das Diskriminierungsverbot und das Willkürverbot. Was uns besonders Schwierigkeiten macht, ist, dass sie auch das Völkerrecht verletzt: Sie verstösst zweifelsfrei gegen die Antirassismuskonvention und gegen den Uno-Pakt II. Ob er, Herr Recordon, auch gegen die EMRK verstösst, ist nicht zweifellos klar dargelegt. Es ist eine Trotzreaktion gegen das Bundesgericht, das sehr weise entschieden hat.
Wenn Sie der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas Folge geben und sie zum Gesetz erhoben wird, kann das Problem, das sich durch den Entscheid des Bundesgerichtes ergeben hat, gelöst werden.
Ist aber diese Volksinitiative für ungültig zu erklären, weil sie - wie die Grünen geltend machen - undurchführbar ist oder weil sie gegen zwingendes Völkerrecht verstösst? Das ist eine sehr, sehr schwierige Frage. Wir müssen das subtile Verhältnis zwischen Rechtsstaat und direkter Demokratie ausloten. Sie wissen: Die beiden Prinzipien bedingen sich gegenseitig und stehen in einem schwierigen, subtilen Verhältnis zueinander.
Wir müssen heute eine rechtliche Frage beurteilen, nicht eine nur politische. Dementsprechend müssen wir auch bei dieser Fragestellung die Verfassung klar als Grundlage mit einbeziehen. Eine Ungültigerklärung ist als letzte Massnahme nur zulässig, wenn sich bei einer Grobbeurteilung klar eine Verletzung von zwingendem Völkerrecht oder die Undurchführbarkeit ergibt. Das ist nach der Überzeugung der Minderheit der SP-Fraktion nicht gegeben.
Die Verfassungsbestimmung in Artikel 139 Absatz 2 würde verletzt, wenn wir die Ungültigkeit erklären würden. Das Jus cogens ist klar definiert und kann nicht durch einen Staat allein verändert werden, ohne dass sich die Rechtsgemeinschaft auch dazu äussern kann. Zwingendes Völkerrecht verlangt unbedingte Geltung wegen seiner hervorragenden Bedeutung für die internationale Rechtsordnung. Sie wissen, es geht um die Grundzüge des humanitären Völkerrechtes, die notstandsfesten Garantien der EMRK, um das Verbot der Folter, des Genozids, der Sklaverei und auch um das Non-Refoulement-Gebot.
Selbstverständlich ist die Volksinitiative ernst zu nehmen. Sie muss aber leider für gültig erklärt werden, und wir müssen dann kompromisslos gegen die Initiative kämpfen. Gleichzeitig müssen wir einen Weg suchen, um den Widerspruch auszuräumen, den wir zunehmend haben, weil immer mehr Verfassungsinitiativen eingereicht werden, die verfassungswidrig sind oder Völkerrecht verletzen. Dieses Ziel müssen wir aber über die Rechtsetzung, über eine Verfassungsänderung, erreichen und nicht durch die Ungültigerklärung der Initiative.
Dementsprechend ersuche ich Sie im Namen der Minderheit der SP-Fraktion, die Initiative nicht für ungültig zu erklären, diese aber natürlich Volk und Ständen klar zur Ablehnung zu empfehlen und auf die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas einzutreten.