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Donzé Walter · Nationalrat · 2007-06-07

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Die Vertreter der Minderheit haben Ihnen die Situation sehr deutlich und detailliert dargelegt, sodass ich mich sehr kurz fassen kann. Die Initiative der SVP ist klar eine Reaktion auf einen Bundesgerichtsentscheid und ist in diesem Sinne eigentlich nicht mehr aktuell. In der Zwischenzeit haben die Kantone ihre Hausaufgaben gemacht, und unsere Fraktion ist eigentlich der Auffassung, viel gesetzgeberischer Aufwand müsse nicht mehr betrieben werden.

Ihre SPK hat im Zusammenhang mit dem Einbürgerungsgesetz schon in der letzten Legislatur festgestellt, dass unsere Verfassung garantiert, dass jemand ein ordentliches Verfahren bekommt und dass der Entscheid von Willkür frei ist. In diesem Sinne hat das Bundesgericht auch gesagt, bei Urnenentscheiden könnten keine Begründungen abgegeben werden und deshalb sollten sie nicht mehr zugelassen werden. Ebenso deutlich hat Ihre SPK aber auch seinerzeit festgehalten - und es scheint mir notwendig, das heute auch in diesem Ratssaal festzuhalten -, dass es kein Recht auf Einbürgerung gibt. Es ist wichtig, dass die Legislative das deutlich zum Ausdruck bringt. Einbürgerung ist kein Verwaltungsakt, sondern ein politischer Entscheid. Jemand erfüllt Voraussetzungen, um das Gesuch zu stellen; dieses Gesuch wird geprüft, und es wird zugunsten der Genehmigung des Bürgerrechtes entschieden oder dagegen. Für mich gibt es einen deutlichen Unterschied; als Gemeindepräsident habe ich jeweils den Einbürgerungswilligen die Frage gestellt: Wollen Sie das Bürgerrecht, oder wollen Sie Schweizer werden? Nicht allen war klar, dass mit dem Antrag auf das Bürgerrecht auch Pflichten verbunden sind und nicht nur Rechte.

Es ist deshalb wichtig, dass die Legislative deutlich zum Ausdruck bringt, dass Einbürgerungen politische Entscheide sind. Nun setzt aber dieser Grundsatz durchaus nicht voraus, dass wir jetzt der SVP-Initiative zustimmen müssen. Er kann auch ohne die Initiative zum Ausdruck gebracht werden. Wir meinen, dass die Gewaltentrennung in diesem Land akzeptiert werden soll. Es geht nicht an, dass wir nach jedem Bundesgerichtsentscheid eine Volksinitiative starten und diese Entscheide wieder rückgängig machen. Die Initiative der SVP-Fraktion widerspricht eigentlich unserer Staatsform. Es wurde schon gesagt: Wir haben einen Kantonsföderalismus, und wir haben eine Gemeindeautonomie, die durch die Kantone geregelt wird. Es wäre also falsch, wenn wir durch einen Bundesentscheid den Gemeinden Kompetenzen einräumen würden, welche die kantonale Gesetzgebung nicht vorsieht. Wenn wir also die Situation analysieren, dann kommen wir zum Schluss, dass die Kantone ihre Hausaufgaben gemacht haben. Es gibt wenig Bedarf für gesetzgeberisches Handeln; weitere Gesetzgebungen erübrigen sich weitgehend. Die Hoheit über die Verfahren liegt bei den Kantonen und nicht bei den Gemeinden.

Fazit: Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen bei Artikel 1 mehrheitlich, dass das Schweizervolk entscheiden soll, dass wir also die Initiative dem Volk vorlegen. Teile unserer Fraktion folgen der Minderheit Schelbert. Bei Artikel 2 folgen wir der Minderheit und dem Bundesrat. Ich bitte Sie, den Zufallsentscheid der SPK dieses Rates zu korrigieren und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Bei der parlamentarischen Initiative Pfisterer empfehlen wir Eintreten. Das Schweizervolk soll wissen, dass wir nicht einfach die Türe zuschlagen, sondern uns mit dem Thema seriös auseinandersetzen. Es ist ein sensibles Thema, und wir wollen deshalb eine saubere Lösung präsentieren können, einen Gegenvorschlag, der den Namen verdient, sodass das Schweizervolk in Kenntnis der Unterlagen über Initiative und Gegenvorschlag abstimmen kann.