Walter Hansjörg · Nationalrat · 2000-11-27
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-27
Wortprotokoll
Der Voranschlag 2001 wäre ein annehmbares und befriedigendes Budget, wenn wir die aufgelaufene Verschuldung der letzten Jahre auf rund 100 Milliarden Franken nicht berücksichtigen müssten. Der Schuldendienst könnte sich infolge der gestiegenen Zinssätze auf 4 Milliarden Franken steigern; dies wäre für den Kapitaldienst eine sehr grosse Aufwendung. Es müsste eigentlich klar sein, dass bei guten Wirtschaftsaussichten und Ergebnissen ein Abbau der Schulden stattfinden müsste. Dazu braucht es jedoch positive Rechnungsabschlüsse.
Die Finanzkommission hat es immerhin fertig gebracht, ein Budget mit einem negativen Vorzeichen in ein Budget mit einem positiven Vorzeichen umzuwandeln. Vor allem die neuen Mitglieder der Finanzkommission mussten zur Kenntnis nehmen, wie schwierig es für die Kommissionen ist, zusätzliche echte Einsparungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Schliesslich nützt es nichts, unrealistische Budgetkorrekturen vorzunehmen, die dann vor allem aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen nicht umgesetzt werden können. Der Handlungsspielraum ist auch bei einem Bundesbudget sehr eng. Trotzdem wollten wir ein positives Signal setzen, indem wir einen Voranschlag mit einem Überschuss von rund 70 Millionen Franken vorlegen. Wir hoffen, dass dies nach der Budgetdebatte immer noch der Fall sein wird. Es wäre aus der Sicht unseres Volkes unverständlich, wenn dies bei anziehender Wirtschaft nicht möglich wäre. Deshalb können viele Begehrlichkeiten, die in den vergangenen Jahren zurückgestellt werden mussten, eben leider nicht berücksichtigt werden, wenn wir das Ziel haben, Schulden zu amortisieren.
Nun kann man ja den Vorsatz fassen, die Schulden nicht über die laufende Rechnung zu reduzieren, sondern mit Bilanzgewinnen von Substanzveräusserungen. Die geplatzte Versteigerung der UMTS-Lizenzen hat uns aber auch diesmal wieder auf den Boden der Realität zurückgerufen. Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass Beteiligungen, die höher sind als die minimal notwendige Mehrheitsbeteiligung oder die aufgrund der Internationalisierung nicht mehr unbedingt in den Händen des Bundes sein müssen, privatisiert werden können. Für solche Aktionen muss dem Bundesrat die nötige Handlungsfreiheit gewährt werden, damit er zum richtigen Zeitpunkt reagieren kann.
Allein aus Sicht der Verschuldung wird es nicht aufgehen, dass die Fiskalquote stabilisiert oder sogar reduziert wird. Der Finanzplan zeigt dies deutlich auf - es ist sogar mit einer Steigerung zu rechnen. Wenn wir also eine Kursänderung wollten, müsste eine massive Effizienzsteigerung bei den Bundesaufgaben erfolgen. Dies ist in jedem Fall anzustreben und nicht zum Vornherein als unmöglich zu taxieren.
Ein Abbau der Staatsaufgaben oder eine Reduktion der Staatsquote ist mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz in jedem Fall anzustreben. Eine saubere Entflechtung der Entscheidungs- und Finanzierungskompetenzen zwischen Bund und Kantonen könnte ebenfalls einen Spareffekt auslösen. Zu jedem Entscheid gehört auch die Finanzierung. Die Kantone müssen zur Einsicht kommen, dass sie ihre Verantwortungsbereiche im Grundsatz selbst finanzieren müssen.
Meiner Ansicht nach könnte ein angemessener horizontaler Finanzausgleich der Kantone die unangenehme Situation des Bundes entschärfen, obschon das - das weiss ich - unpopulär ist und den Wettbewerb in Bezug auf die Steuerattraktivität einengt.
Wenn auch bei anziehender Wirtschaft das Ausgabenwachstum über dem prognostizierten Wirtschaftswachstum liegt, wird die Rechnung nicht aufgehen. Der Ausgabenzuwachs im Voranschlag 2001 ist sehr unterschiedlich. In den vierjährigen Leistungsaufträgen bei den "Flag"-Ämtern wird eine Effizienzvorgabe von 10 Prozent verlangt. Diese jedoch kleineren Einheiten der Verwaltung sind auf dem Wege, diese Vorgaben zu erfüllen; das ist sehr erfreulich. Nur mit der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird es gelingen, die Budgetvorgaben einzuhalten und die Effizienz zu erhöhen. Auch die Festlegung von Zahlungsrahmen über mehrere Jahre, wie dies im VBS der Fall ist, scheint sich zu bewähren.
Auch in der Landwirtschaft wird die jährliche Budgetvorgabe aus dem Rahmenkredit eingehalten. Es ist jedoch zu beobachten, dass innerhalb des Amtes Belastungen zunehmen - Personalkosten, Teuerung und weitere Ausgaben - und damit die Effizienz der Mittel eingeschränkt wird. Die Landwirtschaft ist auch in Zukunft auf die Direktzahlungen angewiesen. Es ist aber ganz wichtig, dass wir hier eine gewisse Flexibilität haben und die Mittel dort einsetzen, wo die Effizienz am grössten ist. Darum ist es richtig, dass die Marktstützungen nicht mehr abgebaut werden, als dies die internationalen Verpflichtungen vorschreiben.[PAGE 1236]
Der Bund ist aber auch ein attraktiver Auftraggeber und Investor und somit ein Motor für die Wirtschaft. Diese Synergien werden ausgelöst, es wird Hebelwirkung erzeugt und wieder Steuersubstrat generiert. Dies ist nicht nur für die verschiedenen Wirtschaftszweige wie auch für die Landwirtschaft von grosser Wichtigkeit, sondern auch für verschiedene abgelegene Regionen in unserem Land. Deshalb ist es wichtig, dass die verschiedensten Investitionen des Bundes möglichst in unserem Land vergeben werden, wobei der internationale Wettbewerb, wie in allen Branchen, zu berücksichtigen ist. Es wäre jedoch fatal, wenn die Grossinvestitionen des Bundes ins Ausland vergeben würden. Ich weiss, dass internationale Vereinbarungen bestehen, aber man muss auch gute Voraussetzungen für eine korrekte Submission unserer einheimischen Wirtschaft schaffen.
Zum Schluss noch eine Bemerkung zum Finanzplan: Eine Fraktionsminderheit will den Finanzplan schlicht zur Kenntnis nehmen, aber nicht ohne Kritik an den finanziellen Entwicklungen anzubringen, die es überall gibt. Die notwendigen Korrekturen sollen aber durch die Kommissionsanträge und -motionen und weitere parlamentarische Vorstösse eingebracht werden.