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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2007-06-11

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-11

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, einen Entwicklungsschritt vorzulegen, welcher auf jegliche Form des Aufwuchskonzeptes, der Rollenteilung und der Auslandeinsätze verzichtet und die Ausbildung in der Verteidigung bei allen Truppengattungen priorisiert. Warum? Es gibt drei Gründe:

1. Aufwuchskonzept und Rollenteilung stehen in krassem Widerspruch zur heutigen Bedrohungslage.

2. Die offensichtlich knappen Finanzen zwingen uns, Prioritäten zu setzen.

3. Eine Umdeutung der Verteidigungsbereitschaft ist verfassungswidrig.

Zum Aufwuchskonzept und zur Rollenteilung: Was die Bedrohungslage betrifft, beziehe ich mich auf das neueste Reglement "Raumsicherung - Ergänzung zur operativen Führung XXI", das seit dem 1. Januar 2007 gültig ist. Gemäss diesem Reglement müssen wir mit folgenden gegnerischen Aktionen rechnen: planmässige Durchführung örtlich und zeitlich zusammenhängender Aktionen, Fähigkeit zum asymmetrischen Kampf auf der ganzen Bandbreite möglicher Eskalationsstufen. Das sind Bedrohungsformen aus dem neuesten Reglement. Was heisst das sicherheitspolitisch? Wir haben erstens im neuen Bedrohungsumfeld praktisch keine Vorwarnzeiten mehr, und zweitens müssen alle subsidiär eingesetzten Truppen auch in der Lage sein, in einer eskalierten Phase zu bestehen und zu kämpfen. In einer solchen Bedrohungslage nützt es nichts, wenn die Armee weiss, wie sie sich verteidigen könnte, sich aber nicht verteidigen kann. Wenn der Soldat nie weiss, in welche Eskalationsstufe er gerät, müssen wir ihn - und mit "ihn" meine ich alle Soldaten - im Kampf der verbundenen Waffen ausbilden. Das ist unsere Pflicht. Diesbezüglich sind Aufwuchskonzept und Rollenteilung keine Antwort auf die heute gemäss neuestem Reglement angenommenen Bedrohungsformen.

Zu den knappen Finanzen: Obwohl die Bestände der Armee praktisch halbiert wurden, haben wir im Vergleich mit "Armee 95" gleich hohe Betriebskosten. Pro Wehrmann haben wir also die Betriebskosten verdoppelt. Warum? Niemand kennt die konkrete Antwort. Trotzdem wird immer wieder behauptet, die Finanzen würden knapper. Wenn dem so ist: Warum beschränken wir uns dann nicht auf den möglichen Einsatz im eigenen Land? Auslandeinsätze sind gemäss Verfassung nicht zwingend. Beiträge zur Friedensförderung im internationalen Rahmen zu leisten heisst nicht, uniformierte Personen in alle Welt hinauszuschicken und damit die Schweiz zur Zielscheibe internationaler Terrororganisationen zu machen.

Zur Verteidigung: Im neuen Reglement "Raumsicherung - Ergänzung zur operativen Führung XXI" heisst es: "Das Bedrohungsbild in der Raumsicherung kann das ganze Spektrum von nichtmilitärischer bis hin zum Beginn offener militärischer Gewaltanwendung umfassen. Es kann folglich zu einer Kombination von symmetrischer" - man staune hier! - "und asymmetrischer Bedrohung kommen." Wenn dieses Bedrohungsbild stimmt, dann steht die Akzentverschiebung von der äusseren zur inneren Sicherheit erst recht in krassem Widerspruch zum Verfassungsauftrag. Bei einer solchen Bedrohungslage stellen nur noch Leichtsinnige die Frage, wozu es die Verteidigungsbereitschaft brauche. Die volle Verteidigungsbereitschaft bei allen Truppen ist nötig, um in allen Stufen der Eskalation die Unabhängigkeit unseres Landes wahren zu können.

Mein Rückweisungsantrag ermöglicht es dem Bundesrat, erstens die intellektuelle Redlichkeit wiederherzustellen, zweitens den verfassungsmässigen Auftrag auch de facto zu erfüllen und drittens die sicherheitspolitische Verantwortung gemäss Artikel 185 der Bundesverfassung wieder selbst zu übernehmen und nicht einfach abzuwimmeln respektive auf das Parlament abzuschieben.

Ich bitte Sie, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen.

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