Widmer Hans · Nationalrat · 2007-06-11
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-11
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion lehnt diesen Minderheitsantrag ab - zunächst aus formaljuristischen Gründen: Dass die Armee den ihr erteilten Auftrag erfüllen muss, steht in der Verfassung und im Gesetz genauso wie der Gedanke, dass zur Armee auch die Reserve gehört. Die Erwähnung von Verfassung und Gesetz in einer Verordnung ist juristisch völlig überflüssig. Dieser Meinung ist übrigens auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft.
Wir begründen unseren Ablehnungsantrag aber nicht nur formaljuristisch, sondern auch inhaltlich: Mit der Formulierung, Herr Schlüer, sie - die Armee - erfülle als Ganzes den Auftrag, sollen das Aufwuchskonzept sowie jegliche Rollenteilung, Sie haben es ja auch erwähnt, aus der Verordnung gekippt werden. Es ist aber eine Tatsache, dass in der Armee Aufträge erteilt werden, die z. B. nicht die ganze Armee betreffen, die etwa ausdrücklich vorsehen, dass keine Rekruten eingesetzt werden, oder bei denen aus kampftechnischen Gründen nur professionelle Fallschirmgrenadiere in den Einsatz geschickt werden.
Es ist auch ein weiterer Mangel des Minderheitsantrages, dass er sich nur auf den Verteidigungsauftrag konzentriert. Vergessen gehen dabei die Aufträge, die Bereitschaft aufrechtzuerhalten und die Ausbildung zu garantieren. Einer solchen "Engführung" können wir nicht zustimmen, weil sie die Komplexität des Systems Armee einfach allzu sehr einschränkt. Zudem will die Minderheit mit ihrem Antrag die Tatsache einer sinnvollen Entflechtung der Reserven von den aktiven Verbänden rückgängig machen. Sinnvoll ist eine solche Entflechtung ganz einfach schon deswegen, weil die finanziellen Ressourcen für eine entsprechende Ausbildung, aber auch für die entsprechenden Ausrüstungen von Reserveverbänden fehlen.
Wer eine moderne, risikobasierte Armee will, der kommt um Konzepte wie Aufwuchs und Rollenteilung nicht herum, genauso wenig wie um eine Entflechtung der aktiven Verbände von den Reserven. Mit dem Antrag der Minderheit Schlüer wird aber formaljuristisch nicht korrekt eine Formulierung in die Verordnung hineingebracht, die einem Trojanischen Pferd gleicht. Darin steckt das Potenzial, mit der Absage an die Rollenteilung und an das Aufwuchskonzept den Entwicklungsschritt 2008-2011 in Richtung "Retroarmee" anfällig zu machen und zu gefährden.
Obwohl der Herr Bundesrat in den Kommissionsberatungen eine gewisse Bereitschaft signalisiert hat, bitte ich Sie sehr, diesem Antrag, der wie gesagt einem Trojanischen Pferd gleicht, der alles wieder rückgängig machen könnte, ja nicht zuzustimmen.