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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2007-06-12

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-12

Wortprotokoll

Ich möchte es kurz machen: Es wurde hier gesagt, dass die Mehrheit das bestehende Gesetz ausweiten will. Dem ist nicht so. Die Mehrheit will die Praxis so weiterführen, wie wir sie heute kennen; neu sollen jetzt diese vegetativ vermehrbaren Pflanzen nicht mehr dem Landwirteprivileg unterstellt sein. Das kommt daher, dass im Bereich Obstbaugehölze und Erdbeeren mit den Vermehrern Lizenzen gemacht werden, weil Marken registriert werden, damit eben diese züchterischen Leistungen abgegolten werden können.

Auch wenn Sie nun der Minderheit Pelli zustimmen: In der Praxis wird sich nichts ändern. Die grossen Firmen arbeiten heute mit Clubsorten, mit Markenrecht, und sie definieren selbst, wie ihre Züchtungen dann auch rentabel mit einem Return finanziert werden können, ob wir hier dieses Sortenschutzgesetz haben oder nicht. Da mache ich mir keine Illusionen.

Ich bin froh, dass Frau Bundesrätin Leuthard darauf hingewiesen hat, dass es nicht die Absicht des Bundesrates ist, hier Gebühren zu erheben. Deshalb brauchen wir auch diesen Absatz 2 nicht, und ich bitte Sie, den Antrag Markwalder Bär abzulehnen. Das war auch in der Kommission klar.

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