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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

1991 wurden die ersten Gespräche zu einem Abkommen geführt, das die Züchter schützen sollte, das Sortenzüchtungen einen gewissen Schutz gewähren wollte, und es wurde ein internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen gegründet, der heute den Namen Upov trägt; Sie haben das heute schon mehrfach gehört. Upov ist die Abkürzung von Union internationale pour la protection des obtentions végétales. Die Schweiz hat seit Beginn an diesem Upov-Vertragswesen mitgearbeitet. Sie hat auch weiter mitgearbeitet bei den Veränderungen, die 1972 und 1978 geschehen sind. Für uns gilt im Moment das Übereinkommen von 1978. Das haben wir auch ratifiziert. Es geht darum, dass für die Gewährung des Sortenschutzes minimale Voraussetzungen geschaffen werden. Es werden in diesem Übereinkommen gewisse Dinge geregelt wie Mindestschutzdauer usw.

Jetzt steht natürlich auch bei den Pflanzenzüchtungen die Zeit nicht still. Man macht Pflanzenzüchtungen nicht mehr nur durch Kreuzungen, man macht das über Gewebekulturen, Zellkulturen und heute natürlich auch mit biotechnischen Massnahmen. Deshalb scheint es eigentlich logisch, dass man auch dieses Upov-Übereinkommen weiterentwickeln soll und muss. Deshalb haben die Upov-Staaten sich zusammengefunden und 1991 ein weiteres Übereinkommen untereinander besprochen, und teilweise ist dieses auch schon ratifiziert. Nur, wenn wir jetzt das Resultat anschauen, dann sehen wir, dass es leider nicht nur darum geht, auch diese neuen Methoden unter Schutz zu stellen, sondern es geht ganz wesentlich um eine Verschiebung des Gewichts von den Privilegien, die die Landwirte bis jetzt hatten, hin zu den Privilegien der Züchter.

Ich habe in der ganzen Diskussion - wir sind schon seit ein paar Jahren an diesem Gesetz - noch nie gehört, dass das schweizerische System so, wie es heute ist, nicht ausgewogen sei und es dringend notwendig sei, die Züchter gegenüber den Landwirten besser zu schützen. Das wurde mir nie erklärt, und dass wir heute das schweizerische Sortenschutzgesetz, das wir in der Zwischenzeit auch haben, verändern müssen, wird eigentlich nur damit begründet, dass wir dieses Upov-Übereinkommen unterzeichnen sollen. Mir scheint, dass das eine etwas schräge Begründung ist.

Wir können selbstverständlich unser eigenes Sortenschutzgesetz so anpassen, wie wir das wollen; das ist auch richtig. Wir sollten es aber nicht auf Druck eines internationalen Übereinkommens machen, welches im Übrigen von wesentlichen Staaten gar nicht ratifiziert worden ist und von Staaten, die es ratifiziert haben, gar nicht eingehalten wird.

Zwei Punkte, warum ich Sie auch im Namen meiner Fraktion bitten möchte, dieses Upov-91-Übereinkommen nicht zu ratifizieren, sind für mich ganz entscheidend. Zum einen ist es die Einschränkung des Materials, das Landwirte weiterhin einfach so verwenden dürfen. Sie finden eine entsprechende Formulierung in unserem eigenen Gesetz, wonach man nicht mehr einfach Vermehrungsmaterial, sondern nur noch Erntematerial verwenden darf. Das ist ein wesentlicher Unterschied, auf den wir noch zu sprechen kommen werden. Zum anderen sei die Aufhebung des Doppelschutzverbotes genannt. Es ist den Upov-Staaten jetzt erlaubt, eine Sorte doppelt, das heisst über das Sortenschutzgesetz und über das Patentgesetz, zu schützen. Das ist nur sinnvoll, wenn der Schutz in beiden Gesetzen analog gemacht wird.

Also: Gehen wir die Sache an. Wenn wir schon das Sortenschutzgesetz ändern wollen, sollten wir es ganz im schweizerischen Interesse tun. Leider ist es aber so, dass uns das Sortenschutzgesetz als wesentlich verbessert verkauft wird. Warum? Weil das Landwirteprivileg explizit aufgenommen ist, was bisher nicht der Fall gewesen sei. Vorher war es eine Art Gewohnheitsrecht; es war klar, was die Landwirte mit dem Vermehrungsmaterial machen dürfen und was nicht. Jetzt aber wird das Prinzip eigentlich auf den Kopf gestellt. Es scheint nur so, dass das Landwirteprivileg gestärkt worden ist, weil es explizit genannt wird. Doch bisher waren die Rechte des Sortenschutzinhabers auf den gewerbsmässigen Vertrieb von Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte beschränkt, und alles andere war erlaubt. Neu sollen die Rechte des Sortenschutzinhabers umfassender sein. Die Ausnahmen, die für die Landwirte gelten sollen, werden im entsprechenden Artikel genannt. Die Züchterrechte erhalten damit einen höheren Status als das Landwirteprivileg. Das wollen wir nicht!

Es gibt noch einzelne Artikel, deren Umsetzung sehr kompliziert wird, zum Beispiel die Nachbaugebühr, die ja notwendig wird, da nicht alles erlaubt ist, was bisher erlaubt war; die USA beispielsweise haben als Upov-Mitglied keine Nachbaugebühr, und Deutschland hat ganz schlechte Erfahrungen damit gemacht. Ich möchte Sie hierzu also dringend bitten, entsprechend dazu in unserem Sortenschutzgesetz richtig zu legiferieren, falls Sie trotz allem dieses internationale Abkommen ratifizieren sollten.

Aber - dies vielleicht als Appell an die SVP - lassen wir uns nicht aufgrund eines Übereinkommens, das wir gar nicht ratifizieren müssen, unter Druck setzen; machen wir unsere Legiferierung so, wie es für uns richtig scheint, und verschieben wir das Gewicht nicht zuungunsten der Landwirte. Es gibt ausser diesem internationalen Übereinkommen keinen einzigen Grund. Lassen wir uns hier nicht unter Druck setzen, machen wir ein Gesetz, das uns passt!

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