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Bader Elvira · Nationalrat · 2007-06-12

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

Die Entwicklung steht auch bei Pflanzenzüchtungen nicht still; auch auf diesem Gebiet unterliegen Technologien und Methoden grossen Neuerungen. Deshalb erscheint es auch der CVP als wichtig und notwendig, das Sortenschutzgesetz den neuen Gegebenheiten anzupassen. Wir müssen dafür sorgen, dass wir Zugang zu den ausländischen Züchtungen haben und dass wir umgekehrt unsere Leistungen auf diesem Gebiet auf dem internationalen Markt anbieten können.

Im Zentrum der Revision des Bundesgesetzes stehen die Erweiterung der Rechte der Pflanzenzüchter sowie das Landwirtschaftsprivileg, also das Recht der Landwirte auf freien Nachbau des Saatguts. Dieses Recht wird von Landwirten seit je genutzt. Es ist für die CVP wichtig, dass wir auch in Zukunft daran festhalten. Das [PAGE 841] Landwirtschaftsprivileg ist natürlich vor allem für Kleinbauern in Entwicklungsländern von grosser Bedeutung, da dort nicht jedes Jahr neues Saatgut gekauft werden kann. Das Landwirtschaftsprivileg ist ein traditionelles Recht. Der freie Zugang zum biologischen Material für die Weiterzüchtung gewährleistet den ganzen Reichtum und die Vielfalt unserer Kulturpflanzen. Für die CVP ist es wichtig, dass keine Einschränkungen des Landwirtschaftsprivilegs beschlossen werden, dass also das gesamte Vermehrungsmaterial unter dieses Privileg fällt, zumindest was den Anbau im eigenen Betrieb betrifft. Auch die Einführung von Nachbaugebühren kann die CVP nicht unterstützen, weil solche Gebühren unverhältnismässig wären und den administrativen Aufwand nie und nimmer rechtfertigen würden.

Die CVP ist für Eintreten auf die Vorlage und folgt bei den einzelnen Artikeln der Mehrheit der Kommission.

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