Graf Maya · Nationalrat · 2007-06-12
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2007-06-12
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, bei diesem Kernartikel des Gesetzes unbedingt der Mehrheit zu folgen und die Minderheit Pelli sowie den Einzelantrag Markwalder Bär abzulehnen.
Die Bauern und die Züchter sind aufeinander angewiesen. Wenn es keine Züchter mehr gibt, fehlt den Bauern das Anbaumaterial. Wenn die Bauern die Sorten nicht kaufen können, fehlt den Züchtern der Absatz. Mit dem vorliegenden Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates wird das Gleichgewicht zuungunsten der Bauern gekippt. Die Freiheit des Nachbaus für Bauern ist in Gefahr und wird ohne Not geopfert, wenn in diesem Artikel der Kompromissvorschlag der Mehrheit nicht durchkommt.
Seit es die Bauern gibt, ist der freie Nachbau ein Grundrecht der Bauern und Bäuerinnen - weltweit und hier in der Schweiz, und zwar für Getreide, Kartoffeln, Obst und Beeren. Mit der Variante gemäss Ständerat wäre nur noch die Vermehrung aus dem Erntegut und somit der Nachbau von Getreide und Kartoffeln möglich. Der Nachbau von Obst, Erdbeeren und anderen Beeren hingegen wäre verboten. Das ist eine Ungleichbehandlung, die mit nichts zu begründen ist. Das Landwirteprivileg soll für alle Pflanzenarten und für alle Bauern gleich gelten. Es sollen nicht durch Verbote Freiheiten beschränkt werden, wo es nicht einmal Probleme gibt und auch keinen ersichtlichen Grund für Verbote.
Die Aufhebung des freien Nachbaus für den Obst- und Beerenanbau, wie das die Minderheit Pelli will, würde die betriebseigene Anzucht im Obst- und Beerenanbau massiv erschweren. Dies würde neben qualitativen Ausfällen auch zu Mehrkosten führen, zu Mehrkosten auch für die Konsumentinnen und Konsumenten. Daher spricht die Mehrheit in Absatz 1 von "Vermehrungsmaterial" und meint damit den Nachbau sämtlicher landwirtschaftlicher Pflanzen eines Bauernbetriebes.
Nun zu den Absätzen 2 und 4: Lehnen Sie den Antrag Markwalder Bär ab, und streichen Sie diese Absätze unbedingt! Der Bundesrat, der Ständerat und nun auch noch Frau [PAGE 845] Markwalder Bär schlagen hier zum Landwirteprivileg eine Regelung vor, nach der Nachbaugebühren gemäss dem in Deutschland praktizierten System eingeführt werden sollen. Die Nachbaugebühren sollen beim Bauern erhoben werden, was eine Auskunftspflicht der Bauern voraussetzt und zu einem hohen administrativen Aufwand führt. In Deutschland ist dieses System gescheitert und hat zu juristischen Auseinandersetzungen geführt. Der Europäische Gerichtshof hat am 10. April 2003 entschieden, dass Landwirten keine pauschale Auskunftspflicht aufgezwungen werden kann. Das deutsche System hat zu einer Ausspionierung der Landwirte und Saatgutaufbereiter durch Treuhandgesellschaften im Auftrag der Züchter geführt. Wollen Sie solche Verhältnisse auch in der Schweiz haben? Wollen Sie zur Kontrolle, ob die Nachbaugebühr auch in der Schweiz bezahlt wird, hinter jeden Bauern einen Polizisten stellen und unsere Landwirtschaft mit zusätzlicher Bürokratie und Kosten verteuern?
Da staune ich schon: Die FDP und der Fraktionspräsident der SVP, Herr Baader Caspar, diejenigen, die sonst bei jeder Gelegenheit von weniger Bürokratie, mehr Liberalismus und mehr Freiheit und Selbstverantwortung reden, wollen in diesem Gesetz und speziell bei diesem Artikel mit ihren Anträgen die Freiheit des Nachbaus für Bauern und Bäuerinnen einschränken und bürokratische Kontrollen aufbauen. Und soll ich Ihnen sagen, für wie viel? Für zusätzliche 50 000 Franken jährlich an Lizenzgebühren für die Sortenschutzinhaber! Das ist unverhältnismässig und absolut unverständlich, denn auch die Angleichung an das Patentgesetz ist kein Argument, und das internationale Saatgutübereinkommen belässt den Staaten einen Handlungsspielraum. Selbst der Bundesrat hat in seiner Vernehmlassungsvorlage eine Umsetzung des Upov-Übereinkommens von 1991 vorgeschlagen, die ohne Nachbaugebühren auskommt.
Die grüne Fraktion wird entschieden der Mehrheit zustimmen und bittet Sie, das ebenfalls zu tun und die Minderheit Pelli sowie den Antrag Markwalder Bär abzulehnen.