Müller Walter · Nationalrat · 2007-06-13
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-13
Wortprotokoll
Es sind zwei kleine Änderungen bei Artikel 24 Absatz 1bis und Artikel 29. Artikel 24 Absatz 1bis hält explizit fest, dass internationale Nichtregierungsorganisationen keine Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen im Sinne des Gaststaatgesetzes erhalten. Gemäss Absatz 2 können aber Erleichterungen im Rahmen des geltenden Rechtes gewährt werden. Damit sollen zwei Sachen erreicht werden: einerseits eine Klarstellung, und andererseits soll die Trennlinie zwischen staatlich getragenen Organisationen und nichtstaatlich getragenen Organisationen festgelegt werden.
Bei Artikel 29 ist es lediglich eine Verstärkung in der Formulierung. Da heisst es in der Überschrift - bisher "Anhörung der Kantone" - neu "Mitwirkung der Kantone". Ich denke, das ist richtig so. Es ist auch im Rahmen der Verfassung garantiert, dass die Kantone bei aussenpolitischen Fragen mitwirken können.
Die APK empfiehlt Ihnen einstimmig - wie bereits gesagt worden ist -, bei Artikel 24 Absatz 1bis und Artikel 29 dem Ständerat zu folgen.