Lexipedia

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2007-06-14

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-14

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Auf den Punkt gebracht, lautet das Problem: Zwei schliessen einen Kompromiss, applaudieren sich selber und überlassen einem Dritten die Last, die verbleibt, die im Kompromiss keinen Platz gefunden hat. Das ist in kurzen Worten das, worum es geht.

Diese Aufgabenteilung hat den Mangel, dass bei der Invalidenversicherung die Faktoren, welche bei der Trennung wichtig sind, ungenügend oder eben überhaupt nicht einbezogen wurden. Das ist das Problem. Man entlässt die [PAGE 900] Kantone aus der Pflicht. Dagegen wäre an sich nichts einzuwenden, wenn die bedeutenden Elemente, die bei einer solchen Trennung eine Rolle spielen, vollumfänglich einbezogen würden. Was uns stört, ist, dass die Kantone mit dieser Vorlage bei der Sanierung der Invalidenversicherung zukünftig aus jeglicher Mitfinanzierungspflicht bezüglich der verbleibenden Lasten entlassen werden sollen. Das ist das Problem, das hier zur Diskussion steht. Das war in der Botschaft auch sehr klar nachzulesen, und es wird in einem Bericht, den der Bundesrat vor einigen Tagen an die ständerätliche Kommission überwiesen hat, klar bestätigt, dass eben diese künftige Mitfinanzierungspflicht bei der Sanierung der IV für die Kantone entfallen soll. Dieses Versprechen soll gemäss Treu und Glauben dann natürlich auch entsprechend eingehalten werden.

Zu den ungenügend oder nicht einbezogenen Faktoren hier nochmals einige Bemerkungen, die meines Erachtens notwendig sind: Über diese 980 Millionen Franken, die beim Übergang der IV nachschüssig zu bezahlen sind und die ja in dieser Vorlage ausgewiesen sind, müssen wir nicht mehr allzu viel diskutieren. Man kann sich darüber streiten, wieweit nun diese Last, die der IV verbleibt, in der Übergangsregelung in die Entschädigung der Kantone und des Bundes einbezogen werden soll. Wir sind der Meinung, dass das aufgrund anderer Faktoren eine minimale Beteiligung ist, die den Kantonen zugemutet werden soll.

Was nämlich nicht ersichtlich ist, sind die verbleibenden IV-Leistungen, die aufgrund des Fehlverhaltens der Kantone in den letzten möglicherweise etwa fünfzehn Jahren entstanden sind. Wenn man sich zu dieser Frage den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zu Gemüte führt, Frau Huber - dieser Bericht wurde ja nicht von einem Haudegen erstellt; es war im Wesentlichen einer der Ständeräte des Kantons Uri, Hansruedi Stadler, der für diesen Bericht verantwortlich zeichnet -, kann man darin wörtlich nachlesen, dass die uneinheitliche Praxis bei der Leistungszusprache der Kantone beträchtliche Kostenfolgen für diese Versicherung verursacht hat.

Das steht im Text dieses Berichtes. Ich lese Ihnen eine weitere Stelle vor: "Bei entsprechenden Geschäftsprüfungen liess sich aufgrund von Stichproben feststellen, dass bei einer nicht unbedeutenden Zahl geprüfter Dossiers verschiedene Unzulänglichkeiten bei den Leistungsentscheiden auftraten." Dafür waren im Wesentlichen die Kantone zuständig. Wenn Sie nun hingehen und versuchen, diese Unzulänglichkeiten zu beziffern, kommen Sie, wenn Sie 5 Prozent der Rentenleistungen nehmen, schnell einmal auf über 300 Millionen Franken im Jahr. Auf einige Jahre gerechnet wäre es dann 1 Milliarde oder mehr, die als Last dastünde - nach der Entlassung der Kantone, die diese Last aber mitverursacht haben. So gesehen sind die Kantone mit dem Mehrheitsantrag gut bedient; ich empfehle Ihnen, diesem zuzustimmen.