Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-18
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-18
Wortprotokoll
Gestützt auf Erfahrungen beim Vollzug des geltenden Bundespersonalgesetzes strebt der Bundesrat im Rahmen der Verwaltungsreform in zweierlei Hinsicht Änderungen des Personalrechtes an, wie ich vorhin ausgeführt habe. Einerseits sollen die Personalvorschriften vereinfacht werden, andererseits soll aber auch die Regelungsdichte abgebaut werden. Die heute geltenden Regelungen haben sich in der Praxis in bestimmten Bereichen als zu starr erwiesen - einer wurde vorhin genannt. Einen Mangel stellt insbesondere die abschliessende Aufzählung der Kündigungsgründe dar. Zur Beseitigung dieses Mangels erachtet der Bundesrat eine Neuregelung des Kündigungsrechtes als notwendig. Der Bundesrat wird, wie ich Ihnen das vorhin gesagt habe, die bestehenden praktischen Schwierigkeiten im Rahmen der Botschaft zur Gesetzesrevision im Detail darlegen.