Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-18
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-18
Wortprotokoll
Das Abkommen über den Personenverkehr mit Algerien, wie es heisst, haben wir im Juni 2006 nach jahrelanger und sehr intensiver Arbeit endlich unterzeichnet. Es war der Wunsch vonseiten der Schweiz, das endlich tun zu können. Das Abkommen stellt inhaltlich trotz seines Titels im Wesentlichen ein Rückübernahmeabkommen dar, sowohl im Asyl- wie im Ausländerbereich, also für beide. Es ermöglicht beiden Vertragsparteien, Staatsangehörige, die sich jeweils illegal im anderen Land aufhalten, in ihr Heimatland zurückzuführen.
Herr Gysin Remo, das haben wir immer erklärt: Es war der Wunsch Algeriens, diesen Titel zu wählen. Falsch ist er nicht, aber er ist auch weniger genau als der Titel "Rückführungsabkommen", denn das Abkommen behandelt die Rückführung.
Das Prinzip der Rechtssicherheit wird sowohl beim Verfahren als auch bei der Rückführung vollumfänglich gewährleistet. Auch die völkerrechtlichen Verpflichtungen werden berücksichtigt. Dieses Abkommen ist dringend nötig, weil wir seit einigen Jahren beträchtliche Schwierigkeiten mit dem Vollzug der Wegweisung von Hunderten von algerischen Staatsangehörigen haben. Zurzeit sind es etwa 700 mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz: ungefähr 500 Vollzugspendenzen aus dem Bereich Asyl - es sind genau 492 - und gut 200, genau 215, aus dem Bereich des Anag des Jahres 2006. Die Kantone haben interveniert, und zwar vor allem die welschen Kantone, das ist richtig. Es ist verständlich, dass die Algerier, namentlich aus dem Bereich des Anag, diese beiden Kantone bevorzugen, weil sie französisch sprechen.
Es handelt sich nicht nur einfach um algerische Staatsangehörige mit unbefugtem Aufenthalt, sondern ihr Benehmen gefährdet oft auch die schweizerische Ordnung oder gar die Sicherheit, denn viele dieser Leute sind straffällig geworden. Das im neuen Ausländergesetz vorgesehene und seit dem 1. Januar dieses Jahres anwendbare Instrument der Durchsetzungshaft muss, so stellen wir fest, von den Kantonen leider fast ausschliesslich gegen Algerier benutzt werden.
Obwohl der Bundesrat nach Artikel 25b des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer ermächtigt ist, mit ausländischen Staaten Vereinbarungen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz abzuschliessen, muss dieses Abkommen durch das schweizerische Parlament ratifiziert werden. Dieses Abkommen enthält nämlich eine Bestimmung, welche vorsieht, dass die Vertragsparteien einander mitteilen, welche Behörde - Justiz- oder Verwaltungsbehörde - den Wegweisungsentscheid für die rückzuführende Person getroffen hat und wann der rechtskräftige Entscheid gefällt worden ist. Es handelt sich um besonders schützenswerte Personendaten. Weil eine Übermittlung solcher Daten nach geltendem Recht nicht zulässig wäre und eine gesetzliche Grundlage dafür unerlässlich ist, muss dieses Abkommen vom Parlament ratifiziert werden.
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Ich möchte noch einmal betonen, dass das vorliegende Abkommen ein wichtiges Instrument für die bilaterale Zusammenarbeit mit Algerien im Migrationsbereich darstellt.
Nun liegen zwei Anträge vor: Die Minderheit Rennwald möchte das Ganze auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, bis in Algerien Voraussetzungen vorhanden sind, die mehr dem Rechtsstaat dienen, und bis dort die Bürgerrechte eingeführt sind. Der Antrag der Minderheit Gysin Remo ist ein Eventualantrag auf Nichteintreten.
Selbstverständlich wird die Situation in Algerien ununterbrochen beobachtet. Nach Einschätzung des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten hat sich die Situation im Bereich der Menschenrechte im Allgemeinen stark verbessert, insbesondere was das Verschwindenlassen von Personen, die aussergerichtlichen Hinrichtungen, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Untersuchungshaftbedingungen und Haftbedingungen betrifft. Das wird dauernd überprüft. Durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird Algerien regelmässig in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten neu bewertet, wie wir das mit allen Ländern tun. Dies hat die Schweiz dazu gebracht, mit verschiedenen algerischen Behörden regelmässig Kontakt zu pflegen. Sie haben gesehen, dass auch in neuester Zeit in Algerien Besuche durch Bundesräte erfolgt sind.
Ein Indiz für die Verbesserung der Lage ist auch die Tatsache, dass algerische Bewerber freiwillig nach Algerien zurückkehren, auch und obwohl sie sich illegal in der Schweiz aufgehalten haben. Im Weiteren werden algerische Staatsangehörige auch von anderen europäischen Staaten zurückgeführt, teilweise aufgrund bestehender Rückübernahmeabkommen oder anderer Abkommen. Ich erinnere an Spanien, Deutschland, Frankreich, die Benelux-Staaten und Grossbritannien.
Das Abkommen enthält die allgemeinen Bestimmungen für die Rückkehr nach Algerien. Gleichwohl wird jeder einzelne Fall weiterhin individuell überprüft. Beim Verfahren und bei den Rückführungen wird das Prinzip der Rechtssicherheit vollumfänglich gewährleistet, und die völkerrechtlichen Verpflichtungen werden berücksichtigt. Es wird keine Wegweisung durchgeführt, wenn dadurch die Sicherheit der betroffenen Person gefährdet wird; das gilt nicht nur für Algerien, das gilt auch für andere Länder.
Eine Verschiebung der Ratifizierung des Abkommens würde die Position der Schweiz bei den Verhandlungen über das Durchführungsprotokoll massiv schwächen. Dieses Protokoll wird die Bestimmungen zur Präzisierung des Abkommens enthalten. Ein Nichteintreten wäre ebenfalls nicht angebracht und würde die Situation in der Schweiz und in den Kantonen verschärfen. Am wenigsten verstehe ich, dass diese Anträge von Leuten kommen, welche damals die Revision des Asylgesetzes abgelehnt haben. Durchwegs wurde bei den Gegnern der Vorlage auf die Frage, was dann zu tun sei, immer die gleiche Antwort gegeben: Rückübernahmeabkommen seien dringend nötig.
Der Zürcher Stadtpräsident, Herr Ledergerber, meinte im September 2006 wörtlich: "Wir werden abgewiesene Asylbewerber nur mit Erfolg zurückschaffen können, wenn mit den Herkunftsländern Abkommen abgeschlossen werden." Der Generalsekretär der SP Schweiz, Herr Thomas Christen, sagte am 30. August 2006 auf die Frage, was denn die SP anstelle der Asylgesetzvorlage vorschlage: "Wir wollen den Abschluss der Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsländern der Flüchtlinge, deren Gesuch abgelehnt wurde." Die Schweizerische Flüchtlingshilfe antwortete am 24. September des letzten Jahres auf die Frage, was sie denn tun würde, damit Abgewiesene endlich zurückkehren würden: "Es braucht Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsländern. Heute weigern sich viele Staaten einfach, ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger zurückzunehmen." Algerien ist mit diesem Abkommen jetzt dazu bereit. Weiter heisst es in dieser Antwort: "Die heutigen Schwierigkeiten werden bleiben, solange wir nicht mehr Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsländern haben." Die Caritas: "Die Bereitschaft kann nur mit Rückübernahmeabkommen erreicht werden." Von kirchlicher Seite der Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, Bernard Genoud: "Wir müssen Abkommen mit den Herkunftsländern abschliessen, welche sie zur Übernahme ihrer Flüchtlinge verpflichten." Schliesslich Frau Isabelle Chassot, CVP-Regierungsrätin, ehemalige persönliche Mitarbeiterin von Frau Bundesrätin Metzler: "Das wirksamste Mittel gegen Missbräuche wäre dagegen der Abschluss von Rückübernahmeabkommen für abgewiesene Asylbewerber."
So weit die Gegner des Asylgesetzes. Heute haben Sie die Gelegenheit, diese Idee wahrzumachen. Wir haben hier ein Abkommen mit einem Maghreb-Staat, das von grosser Bedeutung ist.
Ich bitte Sie, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen, auf die Vorlage einzutreten und das Rückübernahmeabkommen zu genehmigen.