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preparatory:AB 81279

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-18

Wortprotokoll

Der Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" ist das Fundament der Lohnpolitik des Bundes. Das Lohnsystem des Bundes lässt keine Diskriminierung zu, weder direkte noch indirekte. Es trifft also nicht zu, dass in der Bundesverwaltung eine Lohndifferenz von bis zu 10 Prozent bestünde. Das Eidgenössische Departement des Innern hat den von Ihnen erwähnten Logib-Test durchgeführt. Die Resultate liegen unter der Toleranzgrenze von 5 Prozent.

Der Entscheid über die Durchführung des Logib-Testes liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Departemente und Ämter. Das EPA wird das Testinstrument ebenfalls nutzen. Anschliessend werden wir die Erfahrungen auswerten und können dann zu dieser Frage noch einmal detaillierter Stellung nehmen.

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