Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-20
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-20
Wortprotokoll
Wir bitten Sie hier, den Antrag Studer Heiner gutzuheissen. Warum? Nach dem Konzept der Strafprozessordnung werden alle Fragen zum Verfahren vor dem Bundesgericht durch das Bundesgerichtsgesetz geregelt. Diesem Grundsatz widerspricht der von Herrn Studer zur Streichung beantragte Satz. Zwischen kantonalen und eidgenössischen Behörden entscheidet das Bundesstrafgericht. Der Rest soll gestrichen werden. Der Satz, den Herr Studer streichen will, lautet: "Der Entscheid ist nicht selbstständig anfechtbar." Es ist richtig, dass dieser Satz gestrichen wird, und deshalb bitten wir Sie, dem Antrag zuzustimmen. Die Regelung gemäss Entwurf führt tatsächlich zu Unklarheiten und damit auch zu Rechtsunsicherheiten, wenn man den Satz stehen lässt.