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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-20

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-20

Wortprotokoll

Wie oft bei solchen Einzelanträgen ist irgendetwas, das hier dargestellt wird, einer näheren Prüfung wert. Wir bitten Sie jedoch, den Antrag Suter abzulehnen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat durch die Änderung von Artikel 344 die Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung gestärkt. Das Gericht kann nur noch in bestimmten Fällen davon absehen, Beweise in der Hauptverhandlung abzunehmen. Die Befürchtung, dass Hauptverhandlungen zu reinen Aktenprozessen würden, ist somit unbegründet.

Wenn ein Gericht versuchen würde, durch Rückweisung der Anklage zur Beweisergänzung an die Staatsanwaltschaft die Unmittelbarkeit zu unterlaufen - das befürchtet Herr Suter -, würde es Artikel 344 verletzen, was im Rechtsmittelverfahren gerügt werden kann. Die vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 330 Absatz 2 - das ist der andere Fall - ist somit ebenfalls unnötig.

Deshalb bitten wir Sie, den Antrag Suter abzulehnen.