Bangerter Käthi · Nationalrat · 2000-11-28
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-28
Wortprotokoll
Ich spreche zu den "Dienstleistungen Dritter". Das ist die Rubrik, unter der alles Mögliche subsumiert wird.
So sehen wir bei den "Dienstleistungen Dritter" denn auch ein überdurchschnittliches Wachstum, auch beim Bundesamt für Gesundheit: 1999 hatten wir Ausgaben von 15,3 Millionen Franken, im Jahr 2000 waren es 19,7 Millionen Franken - ein Plus von 4 Millionen Franken oder 25 Prozent -, und im Jahr 2001 haben wir vorgesehene Ausgaben von 23,7 Millionen Franken. Das ist wieder ein Plus von 4 Millionen oder 20 Prozent.
Ich bin mir bewusst: Neue Entwicklungen verändern eventuell bisherige Aufgaben. Aber neue Aufgaben lösen auch alte Aufgaben ab. Geld für bisher erledigte Aufgaben wird damit frei für neue Aufgaben. Deshalb ist es nicht ersichtlich, weshalb für Kommissionen und Honorare, für Experten und Gesetzesvorlagen mit einem jährlichen Wachstum der Ausgaben von 25 bzw. 20 Prozent gerechnet werden muss, wie uns gesagt worden ist. Die Reduktion beim Bundesamt von Gesundheit um 500 000 Franken bedeutet immer noch eine Zunahme der Kosten von 3,5 Millionen Franken - anstelle von 4 Millionen Franken. Dieses Wachstum macht immerhin noch 17 Prozent aus. Es ist nicht so, dass wir keine Steigerung haben wollen, aber die Steigerung sollte weniger gross sein.
Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist es bezüglich der "Dienstleistungen Dritter" ähnlich: Dort haben wir im Jahr 1999 Ausgaben von 4,4 Millionen Franken, im Jahr 2000 Ausgaben von 6,1 Millionen Franken, und im Jahr 2001 sind 8,5 Millionen Franken vorgesehen. Das bedeutet also fast eine Verdoppelung innerhalb von 2 Jahren. Hier bedeutet die vorgeschlagene Kürzung von 1 Million immer noch eine Erhöhung um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Verwaltung monierte, dass bei einer Kürzung dieser Rubrik die Studien zur Finanzierung der AHV bis ins Jahr 2025 und solche zur Abklärung im Bereich der IV und der Krankenversicherung nicht zeitgerecht gewährleistet seien. Darauf hat Frau Baumann hingewiesen. Hierzu ist festzuhalten, dass die AHV-relevanten Zahlen seit den IDA-Fiso-Berichten bekannt sind und für Aufdatierungen sicher nicht mehr bei Adam und Eva angefangen werden muss. Es ist auch festzuhalten, dass neue Aufgaben durch die Ablösung alter Aufgaben angegangen werden müssen und wir mit der Kürzung um 1 Million Franken immer noch eine Ausgabenerhöhung von 20 Prozent beschliessen.
Im Namen der FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen, die Minderheitsanträge I (Fässler) abzulehnen, denn es handelt sich bei den Vorschlägen nicht um willkürliche Streichungen. Die Vorschläge kamen aus den Departementen, und wir sind ihnen gefolgt.