Lexipedia

Müller Philipp · Nationalrat · 2007-06-20

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-20

Wortprotokoll

Die Volkszählung liefert Informationen mit repräsentativen Ergebnissen über den Zustand und die Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung, Forschung, Raum und Umwelt. Sie hat sich im Lauf der Zeit von ihrer ursprünglichen Funktion einer reinen Zählung der Wohnbevölkerung zu einer Strukturerhebung über Bevölkerung, Haushalte, Arbeits- und Schulorte sowie über Gebäude und Wohnungen entwickelt. Die erhobenen Daten sind heute wichtige Entscheidgrundlagen für Politik, Verwaltung und Wissenschaft.

In den Jahren 1990 und 2000 wurde die Volkszählung durch eine Vollerhebung mit Fragebogen bei der ganzen Bevölkerung durchgeführt. Die bisherigen Zehnjahresintervalle vermögen den heutigen Anforderungen betreffs Aktualität und Themenflexibilität nicht mehr zu genügen. Zudem werden sich viele von uns noch an die damaligen Widerstände in der Bevölkerung erinnern. Die öffentliche Statistik ist heute nicht nur gefordert, häufiger und schneller Informationen bereitzustellen. Sie muss auch rasch und flexibel neue Themen integrieren, statistisch erfassen und auswerten können. Anlässlich der parlamentarischen Beratung mit Blick auf die Volkszählung 2000 erklärte der Bundesrat, dass inskünftig alle Möglichkeiten genutzt werden sollten, um die in den Registern vorhandenen Daten mit einzubeziehen. Der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Verband der Einwohner- und Fremdenkontrollchefs sowie die Schweizerische Konferenz der Stadt- und Gemeindeschreiber sprachen sich damals ebenfalls für eine Änderung in Richtung Registerzählung aus.

Die Volkszählung 1990 wurde durch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle umfassend evaluiert. Gestützt darauf erstellte die GPK einen Bericht und reichte zwei Motionen ein, die beide 1996 überwiesen wurden. In den Motionen wurde die Schaffung der Grundlagen verlangt, die notwendig sind, damit die Volkszählung 2010 auf der Grundlage von harmonisierten Registern der Gemeinden und Kantone durchgeführt werden kann. 1997 wurde das Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung totalrevidiert. Aufgrund der Volkszählung 2000 wurde ein Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister geschaffen. Mit besonderen Massnahmen wurden für die Gemeinden Anreize geschaffen, ihre Register freiwillig zu harmonisieren.

Im Juni 2006 wurde vom Parlament das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister verabschiedet. Dieses Registerharmonisierungsgesetz trat am 1. November 2006 in Kraft, mit Ausnahme der Artikel, welche die neue Sozialversicherungsnummer betreffen. Mit diesem Gesetz soll die Nutzung von Registerdaten für die Statistik vereinfacht und der Datenaustausch erleichtert werden, indem die Einwohnerregister von Gemeinden und Kantonen zwingend harmonisiert, die Anforderungen formuliert und Datennutzung sowie Kommunikation geregelt werden.

Wie erwähnt wollen sich die Kantone auch auf Registerzählungen abstützen, das vorgeschlagene System aber nicht bereits 2010 vollständig umsetzen. Die Kantone machen geltend, verschiedene Fragestellungen seien lückenhaft, Schlüsselinformationen müssten weiterhin in Bezug auf alle institutionell und räumlich relevanten Ebenen vorhanden sein; sie seien auf den Wechsel noch nicht vorbereitet.

Das Konzept des Bundesrates ist betreffend Gesamtfehler, Aktualität, Informativität, thematische Breite und das Verhältnis von Kosten und Nutzen demjenigen der Vollerhebung aus den Jahren 1990 und 2000 klar überlegen. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass die Schweizer Bevölkerung eine Vollerhebung unter Zwang nicht mehr akzeptieren würde, nachdem sich bereits anlässlich der letzten Vollerhebung eine verstärkte Tendenz zu Falschangaben oder gar Verweigerung gezeigt hat und in vielen Gemeinden die Daten von den Behörden selbstständig ergänzt werden mussten, weil sie die kleinräumigen Verhältnisse kannten. Auch die Erfassung der Pendlerzahlen durch die Gemeinden selbst führt zu viel genaueren Resultaten, als dies durch eine Vollerhebung des Bundes möglich wäre.

Die neu konzipierte Volkszählung wird in Form von Register- und Stichprobenerhebungen in ein statistisches Gesamtsystem integriert und ergänzt dieses mit den folgenden Elementen:

Zur Registererhebung: Die jährliche Registererhebung basiert auf den Einwohnerregistern von Gemeinden und Kantonen, den wichtigsten Bundespersonenregistern sowie dem Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister. [PAGE 1059]

Zur Strukturerhebung: Eine jährliche Stichprobenerhebung bei 200 000 Personen erlaubt statistische Auswertungen für kleinere Gruppen von 15 000 bzw. nach fünf Jahren von 3000 Personen und die statistische Erfassung innerhalb dieser Gruppen von 140 bzw. 30 Personen - nicht 30 000. Thematische Stichprobenerhebungen in folgenden thematischen Bereichen sind möglich: Verkehr, Familie und Generationen, Gesundheit, Bildung sowie Sprache und Religion. Es finden jährlich eine Strukturerhebung und eine thematische Stichprobenerhebung statt. Die Strukturerhebung und die thematische Stichprobenerhebung können von Bundesämtern und Kantonen auf eigene Kosten aufgestockt werden.

Zu den Kosten: Die Gesamtkosten der Bundesratsvariante liegen deutlich tiefer als beim Vorschlag der Kantone. Bei der Bundesratsvariante fallen in der Zeitspanne von 2008 bis 2015 im Rahmen des beantragten Kredites beim Bund Kosten von 69,2 Millionen Franken an. Bei der Variante der Kantone fallen in derselben Zeitspanne nur Kosten an, wenn sie eine Aufstockung der Stichprobe bestellen. Bei dieser Variante fallen in derselben Zeitspanne insgesamt Kosten von 137,1 Millionen Franken an, 99,6 Millionen Franken zulasten des Bundes und 37,5 Millionen Franken zulasten der Kantone. Die Kantonsvariante ist also erheblich teurer. Zum Vergleich: Die Volkszählung 2000 kostete 108 Millionen Franken.

Zusammen mit dem neuen Volkszählungsgesetz wird die Verabschiedung eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Volkszählung in den Jahren 2008-2015 beantragt. Beantragt werden ein Zahlungsrahmen von 69,2 Millionen Franken und ein Verpflichtungskredit von 21,5 Millionen Franken für die Beauftragung verwaltungsexterner Expertinnen und Experten im Zusammenhang mit der Volkszählung. Die Volkszählung nach neuem Recht soll ab 2010 durchgeführt werden.

Eine deutliche Mehrheit der Kommission ist zum Schluss gekommen, dass die Bundesratsvariante, der sich der Ständerat angeschlossen hat, der Kantonsvariante klar vorzuziehen sei. Dass die Kantone nicht mit einbezogen worden wären, kann nicht geltend gemacht werden, fanden doch unzählige Gespräche mit ihnen statt. Das Bundesamt bietet den Kantonen im Hinblick auf die Volkszählung 2010 zudem ein Massnahmenpaket an, damit sie die Registerharmonisierung erfolgreich umsetzen können.

Die SPK-NR ist als Kommission des Zweitrates ohne Gegenantrag auf den Entwurf des Bundesrates zur Totalrevision des Volkszählungsgesetzes eingetreten. Der bundesrätliche Entwurf ist mit kleinen Änderungen vom Ständerat übernommen worden. Ein Rückweisungsantrag, in dem verlangt wurde, dass der Bundesrat 2010 nochmals eine Vollerhebung durchführen und der Systemwechsel auf das Jahr 2020 verschoben werden solle, wurde mit 17 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Ein weiterer Antrag, in dem gefordert wurde, dass 2010 sowohl eine Registerzählung als auch eine Vollerhebung stattfinden solle, unterlag mit 18 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen daher, auf die Vorlage einzutreten und sie im Detail zu beraten.