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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2007-06-21

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21

Wortprotokoll

Unser Land beruht auf dem Grundsatz der Vielfalt in der Einheit, und Vielfalt ist immer besser als Einfalt. Die sprachliche Vielfalt ist dabei ein wichtiger Faktor, und, sehr geehrter Herr Bundesrat, das Sprachengesetz ist dafür nicht nur notwendig, sondern gemäss Artikel 70 der Bundesverfassung besteht dafür auch ein klarer Auftrag. Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, für die Erhaltung und Förderung, aber auch für eine optimale Nutzung des sprachlichen Reichtums in unserem Lande zu sorgen sowie auf neue sprachpolitische Herausforderungen zu reagieren. Der Grundsatz dabei ist und muss sein, dass die Viersprachigkeit erhalten wird, dass die Verständigung und der Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften gefördert werden. Mit Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung wird der Bund verpflichtet, den ihm zugewiesenen Verfassungsauftrag zu konkretisieren, und das nicht nur subsidiär.

Es ist klar: Das Gesetz allein bringt noch keine Morgenröte am Sprachenhimmel. Es braucht dann auch die Umsetzung, und da sind eben auch der Bund und der Bundesrat zusätzlich gefordert. Der Bund erhält hauptsächlich zwei Aufgaben: Er muss einerseits direkte Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in seinem Kompetenzbereich ergreifen, und er kann andererseits indirekte Massnahmen vorsehen mit dem Ziel, die Kantone in ihrem Kompetenzbereich bei der Förderung der Mehrsprachigkeit zu unterstützen - namentlich auch im Bereich der obligatorischen Schule. Mit dem vorliegenden Gesetz wird diesem sprachpolitischen Auftrag in angemessener Weise Rechnung getragen. Die Umsetzung muss folgen.

Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen noch einmal, auf die Vorlage einzutreten.