Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-12-20
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-12-20
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag und die anderen Minderheitsanträge [PAGE 2042] abzulehnen und im Sinne der Mehrheit der Kommission bzw. des Ständerates zu entscheiden.
Mit der vorliegenden Immobilienbotschaft beantragt Ihnen der Bundesrat, den 23 neuen Verpflichtungskrediten in der Höhe von rund 280 Millionen Franken zuzustimmen. Der Ständerat hat mit 33 zu 0 Stimmen zugestimmt.
Ich erlaube mir nun einige Bemerkungen in Bezug auf die Budgetierung. Seit dem 1. Januar 2007 gilt das neue Rechnungsmodell. Dies hat verschiedene Änderungen im Finanzhaushaltrecht des Bundes zur Folge. Mit dem neuen Rechnungsmodell wird neu zwischen Investitions- und Erfolgsrechnung unterschieden. Gegenstand der Immobilienbotschaft sind einzig die Investitionen. Der Aufwand des Immobilienbereiches geht zulasten der Erfolgsrechnung und ist Gegenstand des jährlichen Voranschlages. Mit dem neuen Rechnungsmodell werden die Bruttomietkosten kreditrelevant den internen Mietern verrechnet. In der Immobilienbotschaft 2008 sind folglich erstmals auch die Bruttomietkosten zu jedem Einzelvorhaben ausgewiesen.
Insgesamt werden mit dieser Botschaft rund 4 Millionen Franken weniger Verpflichtungskredite für Immobilien beantragt als letztes Jahr. Die erwarteten Investitionskredite sind mit dem Voranschlag 2008 und der Finanzplanung 2009-2011 abgestimmt. Somit können die bisher bewilligten und die neuen Vorhaben realisiert werden. Die erwähnten 23 Verpflichtungskredite enthalten 16 Einzelvorhaben im Betrag von rund 152 Millionen Franken für den Bereich Verteidigung; das Schwergewicht der Investitionen liegt in der Einzelinfrastruktur, wo 81 Millionen Franken für bauliche Anpassungen nötig werden.
Die Hinweise der Finanzkommission wurden in einem Schreiben des Departementes an die Sicherheitspolitische Kommission vom 15. Oktober 2007 beantwortet. Es wurde darauf hingewiesen, dass nach dem neuen Rechnungsmodell Investitionen auch Anteile der alten Rubriken Unterhalt und Liquidationen und vertragliche Leistungen enthalten. So wurden mit der Immobilienbotschaft 2007 alle wertvermehrenden Anteile aus dem Unterhalt und den Mieterausbauten aus den vertraglichen Leistungen in den Investitionskredit verschoben. Somit erfolgte per 1. Januar 2007 effektiv eine Reduktion des Investitionsvolumens im Umfang von 15 Millionen Franken.
Die hier gemachten und erwähnten Vergleiche sind deshalb aus unserer Sicht nicht stichhaltig. Es kommt dazu, dass wir innerhalb der Finanzplanung liegen, dass das, was hier vorgeschlagen ist, über die geplanten Zahlungskredite auch finanzierbar ist und dass keineswegs behauptet werden kann, dass es hier um Wachstum gehe, währenddem die Armee doch schrumpfe. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder bewiesen, dass wir unsere Bedürfnisse exakt auf die heutigen Bedürfnisse der Armee abstimmen.
Hier auch ein Hinweis zum Barralhaus auf dem Simplon: Dieses Haus steht mitten auf dem Schiessplatz Simplon. Es ist für die Ausbildung der Artillerie von grosser Bedeutung, da dort ein fast ganzjähriges Schiessen mit Bogenschusswaffen möglich ist - mit Sperrzeiten von Mitte Juni bis Mitte September. Der Platz wird von Rekrutenschulen wie auch von Wiederholungskursen der Artillerie während 25 bis 30 Wochen pro Jahr benutzt. In dieser Zeit sind jeweils 550 bis 600 Angehörige der Armee gleichzeitig auf dem Schiessplatz. Aufgrund der momentanen Unterbringungssituation können auf dem Simplon lediglich 500 Angehörige der Armee untergebracht werden. Mit dem Zukauf kann diese Unterkunftsmöglichkeit um rund 120 Schlafplätze aufgestockt werden. Damit ist eine Unterbringung aller Armeeangehörigen gewährleistet, die gleichzeitig auf dem Schiessplatz sind; damit entfallen Transporte von und zu anderen Unterkünften. Unter diesem Aspekt macht der Erwerb dieses Hauses durchaus Sinn. Damit die Unterkünfte dem heutigen Stand der Unterbringung entsprechen, wird das Haus auch bedarfsgerecht saniert. Die Kosten belaufen sich nach Schätzungen auf rund 2 Millionen Franken. Insgesamt liegt der Preis also unter 3 Millionen Franken; deshalb können Kauf und Sanierung über einen Rahmenkredit für Vorhaben bis 3 Millionen Franken finanziert werden.
Ein Präjudiz, wie Sie befürchten, ist es keineswegs, denn diese Liegenschaft auf diesem für die Armee sehr zentralen Schiessplatz ist derart singulär, dass wir kaum je in vergleichbare Situationen kommen. Die Alternative wäre ein vollständiger Neubau, was angesichts der vorhandenen Bausubstanz auch nicht gerade als sinnvoll angesehen werden kann. Deshalb glaube ich, dass man nicht von einem Präjudiz ausgehen kann. Ich muss auch die Aussage zurückweisen, dass die Armee in irgendeiner Weise "genötigt" worden wäre. Ich setze "genötigt" in Anführungszeichen, um da nicht irgendwelche rechtlichen Anschuldigungen zu machen. Derartiges ist nicht bekannt; es hat auch nichts Derartiges dazu geführt, dass wir überhaupt zu diesem Kauf gekommen sind. Es ist die einzige Möglichkeit, die vorhandene Truppenanzahl auf diesem Schiessplatz behalten zu können, und deshalb scheint mir der Kauf auch sinnvoll.
Nun zu den einzelnen Vorhaben: Die Kommissionsreferenten haben bereits in verschiedenen Voten darauf hingewiesen, dass die Delegationen in Bezug auf den Ausbau des ABC-Abwehrlabors, die Mannschaftskaserne Thun, das Gefechtsausbildungszentrum Ost in Walenstadt und die Kaverne Meiringen nach der Besichtigung ein klares Bedürfnis bejaht haben. Gleiches gilt für die Erweiterung der Armeeapotheke in Ittigen, die im Übrigen eine Bedeutung hat, die weit über die Bedürfnisse der Armee hinausgeht. Die Armeeapotheke dient heute einer breiten Öffentlichkeit, auch verschiedensten Spitälern. Der Bezug verschiedener Medikamente, die keinen genügenden ordentlichen Umschlag haben, wird so in der Schweiz sichergestellt, garantiert, und sie können bei Bedarf abgerufen werden.
Ich bitte Sie also, den Antrag auf Rückweisung abzulehnen. Ich komme dann bei einzelnen Minderheitsanträgen noch auf verschiedene Details zurück.