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Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-11-29

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Für meinen Antrag sprechen mindestens zwei Gründe:

1. Im Energiegesetz, das wir erst 1998 beschlossen haben, ist in Artikel 7 zu lesen, dass im Hinblick auf die Anschlussbedingungen für unabhängige Produzenten Wasserkraftwerke mit einer Leistung bis zu 1 Megawatt zugelassen sind - Kollege Speck hat darauf hingewiesen. Auch im Energiegesetz haben wir also die Wasserkraftwerke bis zu einer Leistung von 1000 Kilowatt bevorzugt.

2. Es macht daher Sinn, hier im EMG die genau gleichen Limiten einzufügen. Der Grund, dass wir im Energiegesetz so legiferiert haben: In vielen Fällen werden bei erneuerbaren Energien erst Anlagen mit grösseren Leistungen wirtschaftlich. Dies ist speziell bei Wasserkraftwerken oder bei Biomassekraftwerken der Fall.

Eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ermöglicht es den Betreibern von Stromproduktionsanlagen aber, auf dem Markt Fuss zu fassen und während zehn Jahren einen Kundenstamm aufzubauen. Nach dieser Zeit sind sie daher ebenfalls in die Pflicht zu nehmen.

Ich fasse zusammen: Wenn Sie meinen Antrag unterstützen und die Leistungsgrenze auf 1000 Kilowatt anheben, geben Sie den erneuerbaren Energien eine echte Chance und fördern auch noch die dezentrale Energieerzeugung.

[PAGE 1314] Zu diesem Ergebnis kam auch Herr Bundesrat Leuenberger bei der Beratung von Artikel 7 Energiegesetz, als er der damaligen Minderheit Speck sagte: "Sie müssen sehen, dass in Schweden, also in einem Land, in dem der Markt im Strombereich bereits eingeführt ist, ebenfalls Anlagen finanziell bevorzugt werden, wenn sie klein sind." Damals beim Energiegesetz wollte Kollege Speck die Leistungsgrenze auf nur 300 Kilowatt festlegen. Heute, beim EMG, will er die Besserstellung von Produktionsanlagen von erneuerbaren Energien sogar ganz streichen.

Ich bitte Sie um Unterstützung meines Antrages zugunsten der erneuerbaren und nachhaltigen Energien.