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Brändli Christoffel · Ständerat · 2007-12-04

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-04

Wortprotokoll

Ich gebe das Wort dem Bundesgerichtspräsidenten, Herrn Arthur Aeschlimann.

[VS]

Aeschlimann Arthur, Präsident des Bundesgerichtes: Gemäss dem Parlamentsgesetz vertritt der Bundesgerichtspräsident die Budgets aller drei Gerichte in den Räten und in den Kommissionen. Ich nehme diese Aufgabe hier gerne wahr.

Die Totalrevision der Bundesrechtspflege ist seit Anfang 2007 gelebte Wirklichkeit. Die neue Justizorganisation überträgt dem Bundesgericht die administrative Aufsicht über das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht; Herr Altherr hat bereits darauf hingewiesen. Damit wird die Verwaltungsautonomie dieser beiden Gerichte notwendigerweise etwas eingeschränkt. Weil die Bestimmung neu ist, musste die Schnittstelle zwischen Aufsicht und Verwaltungsautonomie unter den Gerichten zunächst ausdiskutiert werden. Meine Einschätzung ist die, dass wir auf diesem Wege recht gut vorangekommen sind. Die noch offenen Punkte sollten in absehbarer Zeit ebenfalls gelöst sein. Persönlich halte ich es für sinnvoll, dass die Justiz auch in administrativer Hinsicht eine gewisse Hierarchie aufweist, damit sie als dritte Staatsgewalt nach aussen geschlossen auftreten kann. Kaum etwas schadet der Justiz mehr, als wenn die einzelnen Gerichte gegeneinander ausgespielt werden.

Das neue Verhältnis zwischen den erstinstanzlichen Gerichten und dem Bundesgericht hat sich auch auf die Budgetdebatte ausgewirkt; auch darauf hat Herr Altherr hingewiesen. Das Bundesgericht hat als Fachorgan die Budgets der beiden erstinstanzlichen Gerichte geprüft und dem Parlament Empfehlungen unterbreitet. Diese sind in den Kommissionen ausführlich diskutiert und schliesslich bereinigt worden. Heute besteht Einigkeit über den Voranschlag der drei eidgenössischen Gerichte.

Weitgehende Einigkeit herrscht mittlerweile auch in Bezug auf die Befugnis zur Vertretung des Budgets im Parlament. Bundesstrafgericht und Bundesverwaltungsgericht erarbeiten ihre Budgets selbstständig. Das Bundesgericht kann diese nicht ändern, aber es kann dem Parlament Empfehlungen unterbreiten. Mit anderen Worten: Das Bundesgericht bündelt die Interessen der eidgenössischen Justiz, und der Bundesgerichtspräsident vertritt alsdann die Budgets aller eidgenössischen Gerichte in den Räten und in den Kommissionen, wie bereits gesagt worden ist. Das ist eine sinnvolle Lösung, damit die Gerichte nach der Diskussion mit einer Stimme sprechen. Es steht den Kommissionen, in der Praxis vor allem den Subkommissionen, aber selbstverständlich frei, bei Bedarf weitere Beteiligte anzuhören. Auch [PAGE 973] in diesem Fragenbereich ist im auslaufenden Jahr einiger Aufwand betrieben worden; die Rechtslage scheint oder schien jedenfalls nunmehr geklärt.

Nun ist es allerdings so, dass die Finanzkommission des Nationalrates vor Kurzem, am 23. November 2007, einen Brief an die Geschäftsprüfungskommissionen gerichtet hat. In diesem hat sie darum gebeten, die Konzeption der Aufsicht des Bundesgerichtes über das Bundesstraf- und das Bundesverwaltungsgericht zu überprüfen und gegebenenfalls das Parlamentsgesetz, das Bundesgerichtsgesetz und weitere Erlasse anzupassen. Damit sind alle Fragen wieder auf dem Prüfstand. Das Bundesgericht stellt sich diesen Fragen. Es wird sich aber für eine kohärente administrative Justizorganisation einsetzen. Aufgabe der Gerichte ist die Rechtsprechung und nicht die Politik. Allfällige Anpassungen von bestehenden Gesetzen haben dem Rechnung zu tragen. Eine Politisierung der Gerichte sollte wenn immer möglich vermieden werden, sonst nimmt der Rechtsstaat Schaden.

Ich danke Ihnen für das Wohlwollen, das Sie der Justiz entgegenbringen.

[VS]

Präsident (Brändli Christoffel, Präsident): Ich entnehme den Ausführungen des Bundesgerichtspräsidenten, dass er mit den Anträgen der Kommission einverstanden ist.

Ich möchte Herrn Bundesgerichtspräsident Aeschlimann verabschieden und ihm bestens danken!

[VS]

[VS]

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Département des affaires étrangères