Tschuppert Karl · Nationalrat · 1999-12-22
Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-22
Wortprotokoll
"Sicherheit durch Kooperation" heisst der Titel des Berichtes über die Sicherheitspolitik, den der Bundesrat der Bundesversammlung vorgelegt hat. Gestatten Sie mir zu Beginn meiner Ausführungen als Kommissionssprecher eine Feststellung, die nicht genug betont werden kann: Sicherheitspolitik ist eine Querschnittaufgabe. Verantwortlich dafür ist unsere Gesamtexekutive. Sicherheitspolitik ist eine Verbundaufgabe von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Kantonen und Gemeinden. Diskussionen zeigen nämlich immer wieder, dass Sicherheitspolitik immer noch zu stark mit dem VBS und der Armee gleichgestellt wird. Die Armee ist ein sehr wichtiges Element der Sicherheitspolitik; nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Sicherheitspolitik muss auf Gewalt aller Art, verursacht durch Menschen, Natur und Technik, und deren Folgen ausgerichtet werden. Die Beschränkung auf besondere und ausserordentliche Lagen ist für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger schwer nachvollziehbar. Für sie ist Sicherheitspolitik jene Politik, die ihr Sicherheit vor Gewalt in allen Lagen garantiert. Deshalb darf sich die Sicherheitspolitik nicht nur auf den Bundesbereich konzentrieren.
Es gibt drei Hauptgründe, die Sicherheitspolitik neu zu umschreiben:
1. Die europäische Sicherheitsarchitektur hat sich weiterentwickelt.
2. Die Konturen des aktuellen und mutmasslichen künftigen Bedrohungsspektrums sind deutlicher geworden.
3. Die zunehmende Verknappung unserer personellen und finanziellen Ressourcen zwingt uns zum Handeln.
Vergleicht man die Aussagen mit dem Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz, so stellt man fest, dass die sich abzeichnende Entwicklung bereits 1990 festgestellt wurde. Der heute zur Diskussion stehende Bericht schlägt daher keine grundsätzlich neue Sicherheitspolitik vor. Er definiert die Sicherheitspolitik umfassender, er postuliert vor allem die verstärkte Kooperation mit dem Ausland und die Ablösung der bisherigen Gesamtverteidigung durch eine umfassende, flexiblere Kooperation. Er fasst zivile Katastrophenhilfemassnahmen unter dem Titel "Bevölkerungsschutz" zusammen. Er erwägt eine Neuregelung des Dienstpflichtsystems, er macht auf die Bedeutung der Informatik aufmerksam und sieht die Bildung einer Lenkungsgruppe Sicherheit vor.
Konzeptionell ist es nach einhelliger Meinung der Kommission ein guter Bericht. Mit dem Inhalt allerdings werden nicht alle einverstanden sein, das war auch in der Kommission so. Wichtig ist, dass man heute zur Kenntnis nimmt, dass der Bericht die Grundrichtung vorgibt. Die politische Auseinandersetzung wird aber schwergewichtig erst bei den Leitbildern für die "Armee XXI" und den Bevölkerungsschutz und vor allem bei den Gesetzentwürfen stattfinden. Anderseits habe ich durchaus Verständnis für all jene kritischen Stimmen, die sagen: Wenn wir beim sicherheitspolitischen Bericht unsere Bedenken nicht konsequent anmelden, können wir beim Erscheinen der Leitbilder und der Gesetzentwürfe nichts mehr verändern, weil diese Berichte die Inhalte konkretisieren, denen wir vorgängig zugestimmt haben. Es besteht bei einem mehrstufigen Verfahren wie bei diesem Thema immer ein gewisses Dilemma: Jetzt ist es zu früh, nachher zu spät. Herr Bundesrat Ogi kann diese Bedenken zerstreuen, indem er heute klar bestätigt, dass auch bei den künftigen Schritten das Primat der Politik auf jeden Fall Vorrang haben wird und dass er die Projektleitung etwas an die kürzere Leine nimmt. Das gilt vor allem im Bereich der Kommunikation, Herr Bundesrat Ogi. Das Geplante darf nicht bereits als gegeben dargestellt werden, sonst stirbt diese Übung. Nicht Verunsicherung, sondern Ruhe ist zurzeit angesagt.
Nun zu einigen umstrittenen Kapiteln des Berichtes.
Zur Lagebeurteilung: Die Lage ist nach Auffassung der Kommission realistisch geschildert. Unbestritten ist auch, dass eine Vielzahl von Risiken vorhanden ist; dazu gehören Katastrophen, Bedrohung der öffentlichen und inneren Sicherheit, Migration, Proliferation, Informationsrevolution, Ressourcenknappheit usw. Auch ein militärisches Restrisiko darf nicht ausgeschlossen werden.
Unbestritten sind auch die Ziele der schweizerischen Sicherheitspolitik. Es sind dies Frieden in Europa, Stabilität im für uns strategisch relevanten Umfeld, möglichst wenig Gewaltanwendung diesseits und jenseits unserer Grenzen, gesicherte Lebensgrundlagen für unsere Bevölkerung. Umstritten hingegen ist die Strategie, mit welcher diese Zielsetzungen erreicht werden sollen. Erreicht werden sollen diese Ziele durch verstärkte Kooperation mit dem Ausland, selbstverständlich unter Beachtung des Neutralitätsrechtes, und im Inland. Kooperation allein aber genügt nach Auffassung der Mehrheit der Kommission nicht; notwendig ist sicher als [PAGE 2648] dritte Komponente die eigene Stärke. Sie ist unverzichtbare Voraussetzung, sowohl für autonome Massnahmen wie auch für die Zusammenarbeit in einem Verbundsystem. Trittbrettfahrer sind international unerwünscht. Der Armeeauftrag bleibt laut Bericht dreiteilig. Wir befürworten dies und erachten es als sinnvoll, dass unsere Armee einen Beitrag zur internationalen Friedensförderung und Krisenbewältigung leistet. Wir sind uns bewusst, dass es sich um einen der heikelsten Punkte der sicherheitspolitischen Kurskorrekturen handelt. Raumsicherung und Verteidigung sind und bleiben aber Kernauftrag der Armee. Das heisst konkret: Verteidigung im Verbund mit Nachbarn muss möglich und autonome Verteidigung muss sichergestellt sein.
Strukturen, Ausrüstung und Ausbildung sind darauf auszurichten. Der Beitrag zur Prävention und zur Bewältigung existenzieller Gefahren ist - gestützt auf die Bedrohungslage - ein wichtiger Armeeauftrag. Das Solidaritätsprinzip ist dabei unbestritten. Zu begrüssen ist auch die Beibehaltung des Milizprinzipes. Dabei ist uns bewusst, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Milizfähigkeit Voraussetzung dafür sind.
Auch der Bevölkerungsschutz wird unseres Erachtens im Bericht richtig definiert. In der Praxis wird er hie und da anders interpretiert. Dies führt zu Missverständnissen. Bevölkerungsschutz ist genau besehen nichts anderes als die Koordination der Katastrophenhilfe. Bevölkerungsschutz ist für die meisten Kantone seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. Neu ist, dass der Bund das kantonale System übernimmt. Das einzige Bundesmittel, der Zivilschutz, wird verstärkt in die kantonale Verantwortung gegeben, und der Bund möchte seine Koordinationsfunktion verstärken.
Umstritten ist allerdings die künftige Organisation des Zivilschutzes. Unlängst wurde ja verkündet, dass der Zivilschutz abgeschafft werde. Diese Aussage wurde dann postwendend abgeschwächt. Unbestritten ist, dass Katastrophenhilfe Führung und Führungsunterstützung, Schutz, Rettung, Betreuung, Sanitätsdienst und weitere logistische Dienste erfordert. Unbestritten ist auch, dass es dazu Formationen braucht; eine übergeordnete Organisation muss für deren Einsatzbereitschaft verantwortlich sein. Das kann durchaus die Zivilschutzorganisation sein.
Die Aussagen zum Staatsschutz sind mager ausgefallen; das genügt künftig wohl nicht. Die innere Sicherheit - oder, verständlicher ausgedrückt, die Sicherheit im Innern unseres Landes - muss angesichts der Bedrohungslage ein Schwergewichtselement unserer Sicherheitspolitik sein. Mit unserem stark föderalistisch geprägten System haben wir gegen internationale Bedrohungen keine, aber auch gar keine Chance.
Gewalt von strategischem, d. h. internationalem und landesweitem Ausmass ist durch den Bund zu bekämpfen. Notwendig ist eine nationale Führung. Notwendig ist eine nationale Koordination, und notwendig ist auch eine Überprüfung der Aufgabenzuordnung und der Organisation unseres Polizeiwesens.
Diskussionen wurden in der Kommission natürlich auch über das neue Dienstpflichtsystem geführt. Unseres Erachtens muss ein künftiges Dienstpflichtsystem den Personalbestand der Teilelemente Armee und Bevölkerungsschutz qualitativ und quantitativ gewährleisten. Unterschiedliche Belastungen müssen von der Mehrheit der Dienstleistenden akzeptiert, d. h. als gerecht empfunden werden. Entscheide darüber können aber erst gefällt werden, wenn alle Entscheidkriterien vorhanden sind, und das ist zurzeit nicht der Fall. Persönlich bin ich überzeugt davon, dass ein neues Modell erst dann eine Chance hat, wenn es gegenüber dem heutigen klare Vorteile aufweist. So lange das nicht der Fall ist, verbessert man gescheiter das alte.
Noch ein Wort zu den Finanzen: Das entsprechende Kapitel beschränkt sich auf die Aussagen über die Finanzen der öffentlichen Hand. Ausführungen über volkswirtschaftliche Kosten der Armee fehlen. Finanzen bestimmen bekanntlich politische Massnahmen. Finanzen dürfen aber nicht die Erfüllung eines Auftrages ungebührlich erschweren oder gar verunmöglichen. Will oder kann man nicht so viel Geld ausgeben, wie notwendig ist, so ist der Auftrag anzupassen. Alles andere ist unrealistisch und unehrlich.
Vorerst danke ich Herrn Bundesrat Ogi und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Ausarbeitung dieses Berichtes und für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Behandlung dieses Berichtes in der SiK.
Die Beratungen waren ja nicht ganz einfach, denn die Kommission war sich bewusst, dass sie am Bericht materiell nichts ändern konnte. Sie hätte diesen allerdings an den Bundesrat zurückweisen und Ergänzungen verlangen können. Nach Anhörung auch von kritischen Experten hat sie aber davon abgesehen. Deshalb hat die Kommission grossmehrheitlich die vorgegebenen Richtungen im Bericht befürwortet und mit 18 zu 3 Stimmen in zustimmendem Sinne davon Kenntnis genommen. Herr Bundesrat, die Kommission erwartet aber von Ihnen bei den weiteren Schritten eine genau gleich kooperative Zusammenarbeit, wie wir sie bis heute erfahren durften.
Ich bitte Sie, alle anderslautenden Anträge abzulehnen und von diesem Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.