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Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-12-04

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-04

Wortprotokoll

Bei den Instrumenten der Verpflichtungskredite und auch der Jahreszusicherungskredite möchte ich vorerst nochmals auf die Umstellungen und Änderungen hinweisen, welche der NFA mit sich bringt. In diesem Bereich kommen für die Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen erstmals die Programmvereinbarungen zur Anwendung. Diese werden für die föderale Zusammenarbeit zentral und regeln das Subventionsverhältnis zwischen den beiden beteiligten Ebenen.

Die Programmvereinbarungen betreffen mit Schwerpunkt die Bereiche Umwelt, Landwirtschaft und Kultur. Die Grundlage dafür ist eine Musterprogrammvereinbarung. Die Fachämter haben ihre Programmvereinbarungen weitgehend programmgemäss abschliessen können; es werden nun mit dem Voranschlag spezifische Verpflichtungskredite unterbreitet. Schwierigkeiten und Verzögerungen haben sich auf dem Gebiet der Denkmalpflege ergeben, sodass uns schon im Rahmen der Subkommissionssitzungen eine gewisse Übergangszeit zwischen altem und neuem Regime in Aussicht gestellt wurde. In jeder Programmvereinbarung wird im Übrigen ein sogenannter finanzpolitischer Vorbehalt vorgesehen, wonach bei starken Veränderungen der finanziellen Rahmenbedingungen jede Partei eine Neuaushandlung verlangen kann. Gesamthaft scheint uns das neue Instrumentarium zweckmässig zu sein.

Die Finanzkommission beantragt bei den Verpflichtungskrediten des EDI für Heimatschutz und Denkmalpflege 2008-2011 eine Aufstockung um 20 Millionen Franken. Die Begründungen zum Nachtragskredit in diesem Bereich haben Sie bereits von Frau Kollegin Fetz gehört. Beim Verpflichtungskredit handelt es sich lediglich um zwingenden Nachvollzug dieses Entscheids; wir haben die Diskussion in der Sache und bezüglich des Vorgehens also bereits geführt. Trotzdem erlaube ich mir noch eine Bemerkung: Der Wegfall der Finanzkraftzuschläge bei den einzelnen Subventionen ist eine der wichtigsten Finanzierungsmassnahmen des NFA. Als Ersatz dienen bekanntlich Ressourcen- und Lastenausgleich. Natürlich bestehen zum Zeitpunkt der Umstellung an diesem Jahresende noch Verpflichtungen, auf welche noch unter dem alten Recht eingegangen wurde. Auf [PAGE 987] jenen Geschäften müssen die Finanzkraftzuschläge noch bezahlt werden, was erhebliche Mittel in Anspruch nimmt. Dies erfolgt ab 2008 mit den verbleibenden Mitteln der einzelnen Aufgabengebiete, sodass die neuen Instrumente erst allmählich entsprechend den freiwerdenden Mitteln eingesetzt werden können.

Der Übergang wird umso schwieriger werden, wenn die altrechtlichen Verpflichtungen ein allzu grosses Ausmass angenommen haben. Die Fachämter haben das nicht alle gleich gut im Griff gehabt, sage ich einmal. Mit dem Nachtragskredit Denkmalpflege und dem aufgestockten Verpflichtungskredit wie auch mit den teils happig höheren Verpflichtungskrediten für die Bereiche Hochwasserschutz, Schutz vor Naturgefahren und Wald, welche der Bundesrat auch aus den eben genannten Gründen nachgemeldet hat und die wir unterstützen - Sie sehen das auch auf der Fahne -, sind diese Faktoren nun aber abgegolten. Diese Probleme sollen damit nach unserer Meinung endgültig erschlagen sein, und ich betone hier: endgültig! Zum einen soll sich nicht wieder eine Praxis ergeben, wonach von Kantonsseite her immer wieder Forderungen erhoben werden, wodurch das ganze System NFA wieder infrage gestellt würde. Zum anderen wollen wir eine klare Ausgangslage für den Start in die neue NFA-Welt.

Wir erachten die Situation damit als bereinigt und bitten Sie auch bei den Verpflichtungskrediten um Zustimmung. Zu den übrigen Positionen sowie den Jahreszusicherungskrediten und den Zahlungsrahmen habe ich keine weiteren Bemerkungen und beantrage ebenfalls Zustimmung.

[VS]

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