Germann Hannes · Ständerat · 2007-12-05
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-05
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Sie finden ihn auf Seite 2 der Fahne.
Absatz 6 würde die Kantone verpflichten, eine Bestimmung auf Gesetzesstufe einzuführen, wonach sie bereit wären, diese maximal vier Sonntagsverkäufe zu bewilligen. Da die Ladenöffnungs-Gesetzgebung aber ohnehin in der Kompetenz der Kantone liegt und sich damit auf Gesetzesstufe befindet, macht diese Änderung nach Ansicht der Kommissionsmehrheit keinen Sinn.
In Absatz 7 - das hängt damit zusammen - ist die Rede von "Ausführungsgesetzgebung". Im Zusammenhang mit dem Ladenöffnungsgesetz müsste die gewünschte Bestimmung, wenn schon, auf Stufe Verordnung eingefügt werden. Zudem befinden wir uns im Bereich des Arbeitsgesetzes, wie Kollege Leuenberger zu Recht betont hat, und wir haben das kollektive Arbeitsrecht, das in der Kompetenz des Bundes liegt.
Schliesslich - das war eigentlich, nebst den Formalitäten, ausschlaggebend - kann es nach Ansicht der Kommissionsmehrheit nicht Sache des Bundes sein, den Sozialpartnern das Bestehen von Gesamtarbeitsverträgen als Voraussetzung für die Bewilligung von Sonntagsverkäufen vorzuschreiben. Wir sollten nicht in Bereichen eingreifen und legiferieren, in denen traditionellerweise Regelungen zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt werden. Der beabsichtigte Schutz der Arbeitnehmenden ist durch die erwähnten Voraussetzungen ausreichend gewährleistet: Lohnzuschlag plus 50 Prozent, ein zusätzlicher Kompensationstag bei mehr als fünf Stunden Arbeit und letztlich auch noch die Freiwilligkeit dieser Art von Sonntagsarbeit.
Ich ersuche Sie darum im Namen der Mehrheit - der Entscheid fiel mit 6 zu 3 Stimmen -, bei der Fassung des Nationalrates zu bleiben.