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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-12-05

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-05

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Ich bitte dringend darum, dass man nicht versucht, die Formulierung meines Minderheitsantrages juristisch totzuschlagen - das ist in der Kommission ein bisschen so passiert -, sondern ich bitte um eine inhaltliche Diskussion. Wenn juristisch etwas nicht stimmen sollte, gibt es ja noch den Erstrat, der das allenfalls korrigieren könnte. Mein Antrag entspricht im Übrigen wörtlich demjenigen von Herrn Nationalrat Meinrado Robbiani, der dieses Jahr in der Woche nach dem Bettag im Rahmen dieses Geschäftes im Nationalrat behandelt und dort abgelehnt wurde. Wenn mit diesem Antrag - das sage ich an die Adresse des Bundesrates und der Verwaltung - juristisch etwas nicht in Ordnung gewesen wäre, wäre es wohl im pflichtgemässen Ermessen der Verwaltung gewesen, irgendetwas Klügeres herauszufinden und den hilflosen Antragstellern etwas zur Seite zu stehen. Das ist eine Vorbemerkung; ich bin immer für klare Verhältnisse.

Mein Antrag spricht an sich für sich selber. In Absatz 6 von Artikel 19 sage ich: "Die Kantone können durch Gesetz höchstens vier Sonntage ..." Weshalb diese sanfte Vorschrift an die Kantone, sie hätten das per Gesetz zu machen? Wir wollen nicht Verstecken spielen. Kantonale Gesetze sind obligatorisch oder fakultativ dem Referendum unterstellt, sodass die jeweiligen kantonalen Souveräne die Chance hätten, sich zu solchen Regelungen zu äussern. Das ist die klare Absicht dieser Vorschrift. Wenn schon der Vertreter des Kantons Genf zitiert worden ist, wo offenbar Calvin noch heute so nachwirkt, dass man keine Sonntagsverkäufe macht, und wenn ich auch die 19 Kantone zitiere, welche die Vorlage von 2005 abgelehnt haben, dann ist es wohl sinnvoll und legitim, zu sagen: Wenn die Kantone diese Festlegung vornehmen, dann mögen sie das per Gesetz tun, damit ihr Kantonsvolk eine Chance hat, sich dazu zu äussern.

In Absatz 7 wird dann, wieder mit einer Kann-Formulierung, festgehalten - und ich muss sagen, dass Herr Robbiani für seinen Antrag, den ich hier wortwörtlich übernommen habe, die mildestmögliche Form gewählt hat -: "In der Ausführungsgesetzgebung können die Kantone vorsehen, dass bei der Beschäftigung der Arbeitnehmer die Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages oder eines Mustervertrages einzuhalten sind." Den Kantonen wird also nicht von Bundes wegen ein Obligatorium für einen Gesamtarbeitsvertrag vorgeschrieben, sondern die Kantone können das vorsehen, wenn sie es denn wollen.

Ich gebe hier auch gerne zu: Das böte den Arbeitnehmervertretungen in den Kantonen immerhin die Gelegenheit, in den kantonalen Parlamenten darauf einzuwirken, dass aus dieser Bestimmung etwas gemacht wird. Ich muss Ihnen gestehen: Harmloser kann man diese Geschichte nicht mehr an die Hand nehmen. Ich habe diesen Antrag deshalb übernommen, weil es mir im Prinzip zuwider ist, in dieser Sonntagsdiskussion immer zu sehen, dass man die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten praktisch gegen das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger an der Urne ausspielt.

Ich muss Ihnen gestehen: Ich kann das Abstimmungsresultat von 2005 auch nicht bis ins Letzte interpretieren. Ich weiss als Solothurner auch: Wenn ich an solothurnischen katholischen Feiertagen in Bern zu tun habe, dann treffe ich "tout Soleure" hier an; das ist immer sehr angenehm. Dummerweise, aus solothurnischer Sicht gesprochen, kaufen die dann auch in Bern ein. Das alles kenne ich, und ich will auch nicht Konsumentenbedürfnisse leugnen. Darum habe ich auch gesagt, ich möchte eine Arbeitsgesetzdiskussion haben. Die führe ich jetzt und lade Sie ein, sie auch zu führen. Es ginge dabei darum, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, per Gesetz Gesamtarbeitsverträge einzuverlangen, über ein Gesetz, das im Kanton dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterstünde. Ich finde, das ist ein Antrag, dem Sie auch als eingeschworene Föderalisten zustimmen können, weil es den Kantonen nicht in ihre Hoheit hineinfunkt. Im Übrigen fällt mir auf, dass in dieser arbeitsrechtlichen Frage auch bundesratsseitig immer wieder darauf hingewiesen wird - ich zitiere wieder die Stellungnahme aus der Nationalratsdebatte vom 26. September 2007 -: "Die eidgenössischen und die kantonalen Vollzugsbehörden sind, um ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen, auf eine transparente und schweizweit einheitliche Regelung angewiesen." (AB 2007 N 1419)

Der Minderheitsantrag ist der Versuch, eine transparente Lösung zu schaffen. Ich bitte Sie, ihn sehr ernsthaft in Erwägung zu ziehen.