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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-12-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-12-05

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine kurze Stellungnahme auch unsererseits, weil das Thema doch ein wichtiges ist und uns wahrscheinlich auch im nächsten Jahr noch beschäftigen dürfte. Ich danke der Kommission für den Antrag, der sich mit dem Antrag des Bundesrates deckt, die Motion anzunehmen. Es ist tatsächlich so, dass es für uns wichtig ist, dass in unseren Nachbarländern, die zur EU gehören, Schritte unternommen werden, damit die schweizerischen Unternehmen in den Genuss der sogenannten kleinen Dienstleistungsfreiheit bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr kommen und nicht durch nichttarifäre oder tarifäre Hürden an der Entgegennahme von Aufträgen gehindert werden. Wir möchten, dass die Reziprozität formell und auch materiell gewährleistet wird. Dazu gehören ein erleichtertes Meldeverfahren und der erleichterte Zugang zu den für die grenzüberschreitenden Dienstleistungen wesentlichen Informationen.

Die Motion Robbiani ist weitgehend umgesetzt, wir haben aber noch Probleme. Derzeit läuft etwa mit dem Gewerbeverband eine Umfrage über Schwierigkeiten der Schweizer Betriebe im Ausland. Deren Ergebnisse sollten im Februar 2008 vorliegen und dann dem Seco helfen, einen allfälligen weiteren Handlungsbedarf festzulegen. Wir haben Hinweise insbesondere aus Genf und dem Kanton Tessin, dass es für schweizerische Unternehmen sehr schwierig sei, im Ausland Aufträge auszuführen. Umgekehrt haben wir aber auch etwa aus dem Vorarlberg oder aus Baden-Württemberg, also aus benachbarten Regionen, Klagen über die Anwendung der flankierenden Massnahmen durch die Schweiz. Deshalb ist es sinnvoll, diese Arbeiten im Sinne einer beidseitig korrekten Erfüllung der Personenfreizügigkeit weiterzuverfolgen, und deshalb bedanke ich mich für die Unterstützung in diesem Bereich.