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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-12-06

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-06

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, gleichzeitig zum Eintreten und zur Detailberatung des Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Abkommens über die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm Media für die Jahre 2007-2013 zu sprechen.

Das Media-Abkommen ist ein Förderprogramm der EU für das europäische Filmschaffen, das sich in der Vergangenheit sehr bewährt hat. Die Schweiz konnte in den vergangenen Jahren an diesem Förderprogramm teilnehmen, mit dem Vorteil, dass schweizerische Film- und Fernsehschaffende gleichberechtigt von den EU-Unterstützungsmassnahmen profitieren konnten. Diese Zusammenarbeit ist für die Schweizer Filmschaffenden sehr wichtig, denn als kleines und mehrsprachiges Land ist die Schweiz auf den Zugang zu grösseren Publikums- und Sprachräumen angewiesen. Die Schweiz hat an diesem Programm bisher im Rahmen der bilateralen Abkommen teilgenommen, und das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz sollte nun für die Periode 2007-2013 erneuert werden.

Die Verhandlungen mit der EU begannen Anfang dieses Jahres und verliefen an sich problemlos. Kurz vor Abschluss der Verhandlungen hat die EU allerdings darauf hingewiesen, dass sie verlangt, dass die Schweiz sämtliche Auflagen dieses Abkommens übernehme. Dazu gehört, dass die Schweiz auch die EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" übernehmen muss, die in zwei Jahren die Europaratskonvention ablöst. Diese EU-Richtlinie besagt, dass für [PAGE 1014] Werbefenster, die von ausländischen Fernsehveranstaltern auf die Schweiz gerichtet werden, die sogenannte Herkunftslandregel gilt. Das heisst, für diese Werbefenster gelten nicht die Schweizer Werbevorschriften - also z. B. nicht das Verbot von Alkoholwerbung oder religiöser Werbung -, sondern die Vorschriften des jeweiligen Herkunftslandes. Die Schweizer Verhandlungsdelegation hat sich gegen die Übernahme dieser Richtlinie gewehrt, doch die Signale aus Brüssel waren klar: Entweder die Schweiz übernimmt das ganze Paket, oder sie lässt es bleiben.

Um die lückenlose Fortführung der Förderleistung für den Schweizer Film nicht zu gefährden, hat der Bundesrat schliesslich einer provisorischen Anwendung des Media-Abkommens zugestimmt. Er hat sich aber ausbedungen, dass das Abkommen nach der zweijährigen Übergangsfrist gekündigt werden kann.

Das Abkommen muss aber auch von der Bundesversammlung genehmigt werden, da es in seiner Tragweite über eine finanzielle Beteiligung an internationalen Fördermassnahmen hinausgeht. Das Abkommen würde nämlich dazu führen, dass die Schweiz nach Ablauf der Übergangsfrist, also ab 2009, die Werbevorschriften der Herkunftsländer akzeptieren müsste, was zu einer Lockerung der erst 2006 im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) festgeschriebenen Werbeeinschränkungen führen würde.

Das vorliegende Abkommen wurde in den verschiedenen Kommissionen, in den APK und in den KVF der beiden Räte, kontrovers diskutiert. Während Ihre KVF eine Genehmigung befürwortete, tat sich Ihre Aussenpolitische Kommission mit der Vorlage schwer. Kulturpolitische Gründe sprechen eindeutig für die Genehmigung des Abkommens: Das Abkommen ist für die Schweizer Filmschaffenden von zentraler Bedeutung. Auch europapolitisch ist dieses Abkommen wichtig: Es ist Bestandteil der Bilateralen II, und es ist im Rahmen der bilateralen Verträge das erste und einzige Abkommen im kulturellen Bereich. Medienpolitisch steht das Abkommen mit den Folgen einer allfälligen erneuten RTVG-Revision aber quer in der Landschaft. Über die Werbeeinschränkungen haben wir lange debattiert, und das Gesetz ist noch nicht einmal seit zwei Jahren in Kraft. Staatspolitisch schliesslich ist die Genehmigung des Media-Abkommens schwierig: Das Herkunftslandprinzip führt dazu, dass die Schweiz ihr Recht stets demjenigen anderer Länder anpassen muss, sobald dort eine Änderung beschlossen wird. Mit dieser Situation werden wir allerdings aufgrund unserer engen wirtschaftlichen Verflechtungen mit der EU auch in Zukunft immer häufiger konfrontiert sein.

Unter Abwägung der verschiedensten Aspekte beantragt Ihre Kommission Ihnen nun mit 9 Stimmen und ohne Opposition, das Media-Abkommen an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Rückweisungsantrag ist verbunden mit dem Auftrag an den Bundesrat, erstens mit der EU nach Möglichkeiten zu suchen, welche den medienpolitischen Interessen der Schweiz besser Rechnung tragen. Dieser Auftrag gibt dem Bundesrat Spielraum, die Sache mit der EU nochmals anzuschauen. Ihre Kommission verlangt nicht zwingend Neuverhandlungen, sie hat den Auftrag bewusst offen formuliert.

Zweitens beauftragt Ihre Kommission den Bundesrat, die vorläufige Anwendung des Media-Abkommens fortzusetzen. Ein Unterbruch wäre für die Schweizer Filmschaffenden sehr ungünstig.

Drittens schliesslich soll der Bundesrat dem Parlament das Geschäft spätestens im Herbst 2009 erneut vorlegen. Bis dann wird auch geklärt sein, ob die Genehmigung des Abkommens zwingend mit einer Änderung der Werbevorschriften im Rahmen des RTVG verbunden ist. Wenn dem so ist, dann kann der Bundesrat die Gesetzesänderung gleichzeitig vorlegen, und die Bundesversammlung wird sich "en connaissance de toutes les causes" dafür oder dagegen entscheiden können.

Ich bitte Sie namens der Kommission, diesen Rückweisungsantrag zu unterstützen und damit dem Bundesrat die Chance zu geben, in einer schwierigen und heiklen Angelegenheit nochmals das Gespräch mit der EU zu suchen. Dafür drücken wir dem Bundesrat die Daumen.