Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-12-06
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-06
Wortprotokoll
Diese Diskussion, die wir jetzt noch einmal aufnehmen, haben wir eigentlich schon geführt. Ich wundere mich etwas, dass wir hierzu im Prinzip mehr oder weniger ein zweites Mal gar über Eintreten diskutieren. Nachdem man offenbar auf die Meinungen, die man auch schon geäussert hat, zurückkommt, möchte ich sagen, dass ich meine Meinung nicht geändert habe; ich habe sie nie geändert. Diese Geschichte reicht ja schon sehr lange zurück.
Ich habe immer die Meinung vertreten, dass der Mangel, den wir eben heute auf Verfassungsebene haben, darin besteht, dass wir einen Verfassungstext in Artikel 117 Absatz 1 haben, welcher eigentlich keine Lenkungskraft hat; er ist völlig offen: "Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung" - Punkt, fertig. Diese Bestimmung setzt auch keine Grenzen im Sinne der Abgrenzung zwischen den Kompetenzen von Bund und Kantonen. Die Kompetenzverteilung ist sehr locker umschrieben mit dieser sehr offenen Formulierung in der Verfassung. Das wiederum führt dazu, dass natürlich bei der Gesetzgebung auch kräftig unter dem Hag durch gefressen wird. Ich wundere mich deshalb, dass die Kantone hier so locker sagen, es gehe ja alles wunderbar, sie hätten ja auf Gesetzesebene alles im Griff; was hier im neuen Verfassungstext komme, sei ja zu einem guten Teil schon im Gesetz abgebildet. Aber: Schauen Sie das Gesetz an. Dort hat es Bestimmungen - es kommen laufend neue dazu -, welche schlicht und einfach in der Verfassung als Kompetenz des Bundes nicht abgestützt sind. Ich erinnere beispielsweise an die Prävention. Da gibt es keine Verfassungsgrundlage. Das spricht nicht gegen die Prävention, aber ich hätte gerne eine Verfassungsgrundlage.
Wir werden heute noch über die Spitalfinanzierung diskutieren. In der Fassung des Nationalrates hat es darin Bestimmungen über die Versorgungssicherheit. Da wird auf Gesetzesebene ja direkt in die Domäne der Kantone hinein legiferiert. Wir haben eine Verfassungsbestimmung, welche der Funktion unserer Bundesverfassung eigentlich nicht gerecht wird; das ist das Problem. Deshalb meine ich, dass wir hier eben tatsächlich aktiv werden und einen Verfassungstext vorlegen müssen, der die Richtung für die nächste Zukunft angibt und die Kompetenzen wieder abgrenzt. Darum geht es mir bei dieser Übung.
Frau Ory: Wenn es um die Kompetenzabgrenzungen geht, ist der Text, den wir jetzt haben, weit klarer als das, was heute in der Verfassung steht. Ich bin im Übrigen auch der Auffassung - das ist beinahe selbstverständlich -, dass wir mit diesem Gegenvorschlag klarerweise auch den Rückzug der Volksinitiative beabsichtigen. Ich gehe davon aus, dass dieser vor der Schlussabstimmung zu erfolgen hat, sonst halte ich meine Stimmabgabe am Schluss auch offen, so frei bin ich selbstverständlich auch. Aber wir sind auf dem Weg jetzt so weit gekommen, dass wir dem Verfassungstext klar zustimmen können. Ich bitte Sie darum.